Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten klare Regelungen zu Leistungsausschlüssen und -reduzierungen: Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt, und bei einer Übermaß-Behandlung können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich Leistungsausschlüssen und -reduzierungen folgende Regelungen:
- Wehrdienst-Beschädigung: Wir zahlen nicht für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen.
- Übermaß-Behandlung: Wir können unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine Übermaß-Behandlung vorliegen.
Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (bitte vergleichen Sie dazu Ziffer 2.12).
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Zahn75 sieht bestimmte Fälle vor, in denen nicht oder nur eingeschränkt gezahlt wird. Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen erfolgt keine Leistung. Übersteigt eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Weitere Einzelheiten zur Übermaß-Behandlung finden sich in Ziffer 2.12.
Häufige Fragen
Werden anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen im Tarif Zahn75 erstattet?
Nein. Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt.
Was ist eine Übermaß-Behandlung?
Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Näheres regelt Ziffer 2.12.
Was passiert bei einer Übermaß-Behandlung?
In diesem Fall können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Wo finde ich weitere Details zur Übermaß-Behandlung?
Die Einzelheiten zur Übermaß-Behandlung sind in Ziffer 2.12 zu vergleichen.