Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz zählen als erstattungsfähige Kosten nur die Aufwendungen, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind. Was das für nicht berechtigte Ansprüche Dritter bedeutet, erfahren Sie hier.
Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz gilt hinsichtlich des Kostenbegriffs Folgendes:
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Das heißt:
- Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden ausschließlich die Beträge, die Sie tatsächlich aufgrund Ihres Vertrags mit dem Leistungserbringer schulden. Beträge, die auf nicht berechtigten Forderungen Dritter beruhen, sind von der Erstattung ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden im Tarif Zahn75 erstattet?
Erstattet werden nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Was gilt als Aufwendung im Sinne des Kostenbegriffs?
Als Aufwendung gelten die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind.
Werden Kosten aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter erstattet?
Nein. Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen, werden nicht erstattet.