Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz gilt für die Verrechnung von Zahlungen eine klare Regelung: Gegen Forderungen des Versicherers dürfen Sie aufrechnen, sofern Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für die Verrechnung von Zahlungen folgende Bestimmungen:
- Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen.
- Das gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Aufrechnen heißt: Sie verrechnen einen eigenen Anspruch gegen eine Forderung des Versicherers, statt beide getrennt zu bezahlen. Das ist hier nur möglich, wenn Ihr Anspruch unstrittig ist oder ein Gericht ihn endgültig festgestellt hat. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Darf ich gegen Forderungen der Allianz aufrechnen?
Ja, Sie können gegen die Forderungen des Versicherers aufrechnen.
Welche Voraussetzung muss für die Aufrechnung erfüllt sein?
Die Aufrechnung ist möglich, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz.
Kann ich auch bei einem strittigen Anspruch aufrechnen?
Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn der Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist. Bei einem noch strittigen, nicht gerichtlich festgestellten Anspruch ist sie nach dieser Regelung nicht vorgesehen.