Mit dem Tarif Zahn100 der Allianz Private Krankenversicherung werden allgemeine zahnärztliche, konservierende, zahnchirurgische sowie Prophylaxe-Leistungen und Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums zu 100 Prozent der Kosten erstattet. Zusätzlich lässt sich über „MeinVorsorgeprogramm" die professionelle Zahnreinigung besonders vorteilhaft abrechnen.
Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Zahnbehandlungen und Prophylaxe folgende Bestimmungen.
Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Unsere Zahlung: 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für allgemeine zahnärztliche Leistungen.
Konservierende Leistungen
Unsere Zahlung: 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für konservierende Leistungen einschließlich:
- Kunststoff-Füllungen.
- Komposit-Füllungen.
- Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen.
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Unsere Zahlung: 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Zahnhalte-Apparats (Parodontiums). Dazu gehören auch:
- die VECTOR-Technologie.
- die Schleimhaut-Transplantation.
- der Bakterien-/DNA-Test.
- die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest).
- das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochen-Ersatzmaterial.
- die gesteuerte Gewebe-Regeneration, mit der das Wachstum von geschädigtem Gewebe des Zahnhalte-Apparats gefördert wird.
- der zusätzliche Einsatz eines Operations-Mikroskops oder Lasers.
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Prophylaxe
Unsere Zahlung: 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für prophylaktische Leistungen einschließlich professioneller Zahnreinigung. Dazu gehören etwa:
- die Fissuren-Versiegelung.
- die Entfernung der Beläge auf Zahn- und Wurzel-Oberflächen.
- die Reinigung der Zahn-Zwischenräume.
- die Oberflächen-Politur.
- geeignete Fluoridierungs-Maßnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, an „MeinVorsorgeprogramm" teilzunehmen. Das bedeutet, dass wir die Kosten für die in Ziffer 10 genannten Prophylaxe-Leistungen bis zu den dort genannten Höchstbeträgen erstatten, ohne dies bei den maximalen Gesamtbeträgen nach Ziffer 2.2 anzurechnen. Außerdem schließt die Erstattung nach diesem Programm nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 6.4 aus.
So nehmen Sie an „MeinVorsorgeprogramm" teil:
- Reichen Sie den Kostenbeleg über unsere Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch.
- Oder: Sie lassen sich die Prophylaxe-Leistung von Ihrem Zahnarzt auf unserem Coupon bestätigen. Legen Sie uns dann nur diesen vor.
Zahnchirurgische Leistungen
Unsere Zahlung: 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für zahnchirurgische Leistungen einschließlich:
- Wurzelkanal-Behandlungen.
- Wurzelspitzen-Resektionen.
- des zusätzlichen Einsatzes eines Operations-Mikroskops oder Lasers.
- dazugehörender Vor- und Nachbehandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Zahn100 übernimmt für die aufgeführten Bereiche der Zahnbehandlung – von allgemeinen und konservierenden Leistungen über Behandlungen von Mundschleimhaut und Zahnhalte-Apparat bis zu Prophylaxe und Zahnchirurgie – jeweils den vollen Kostenanteil. Für die professionelle Zahnreinigung und weitere Prophylaxe-Leistungen können Sie zusätzlich das Vorsorgeprogramm nutzen, das eine gesonderte Abrechnung ermöglicht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung bei Zahnbehandlung und Prophylaxe im Tarif Zahn100?
Für allgemeine zahnärztliche, konservierende und zahnchirurgische Leistungen, für Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums sowie für Prophylaxe werden jeweils 100 Prozent der Kosten erstattet.
Werden Kunststoff- und Komposit-Füllungen übernommen?
Ja, im Rahmen der konservierenden Leistungen werden Kunststoff-Füllungen, Komposit-Füllungen, Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen sowie die dazugehörenden Vor- und Nachbehandlungen zu 100 Prozent erstattet.
Ist die professionelle Zahnreinigung enthalten?
Ja, die professionelle Zahnreinigung gehört zu den prophylaktischen Leistungen, die zu 100 Prozent der Kosten erstattet werden. Ebenfalls dazu zählen etwa die Fissuren-Versiegelung, die Entfernung von Belägen, die Reinigung der Zahn-Zwischenräume, die Oberflächen-Politur und geeignete Fluoridierungs-Maßnahmen.
Was ist „MeinVorsorgeprogramm"?
Bei Teilnahme an „MeinVorsorgeprogramm" werden die Kosten für die in Ziffer 10 genannten Prophylaxe-Leistungen bis zu den dort genannten Höchstbeträgen erstattet, ohne Anrechnung auf die maximalen Gesamtbeträge nach Ziffer 2.2. Zudem schließt diese Erstattung den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 6.4 nicht aus.
Wie nehme ich an „MeinVorsorgeprogramm" teil?
Sie reichen den Kostenbeleg über die Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch. Alternativ lassen Sie sich die Prophylaxe-Leistung von Ihrem Zahnarzt auf dem Coupon bestätigen und legen nur diesen vor.