Wer den Zahnzusatztarif Zahn100 der Allianz in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte wissen, was bei einem Wegzug ins Ausland gilt: Der Vertrag besteht fort, solange die versicherte Person innerhalb der EU oder des EWR wohnt – bei einem Umzug darüber hinaus endet er.
Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten im Falle eines Wegzugs folgende Regelungen:
- Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
- Wenn wir nichts anderes vereinbaren, endet er mit Ablauf des Monats, in dem sie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Was bedeutet das konkret?
Solange Sie innerhalb der EU oder des EWR wohnen, bleibt Ihr Zahn100-Vertrag bestehen. Ziehen Sie aus diesem Gebiet weg, läuft der Vertrag grundsätzlich zum Monatsende aus – es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bleibt mein Zahn100-Vertrag bei einem Umzug innerhalb der EU bestehen?
Ja. Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
Was passiert, wenn ich aus der EU und dem EWR wegziehe?
Wenn nichts anderes vereinbart wird, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Vertrag beim Wegzug?
Der Vertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der EU und dem EWR wegzieht.
Kann der Vertrag beim Wegzug trotzdem fortgeführt werden?
Der Vertrag endet nur dann mit Ablauf des Monats des Wegzugs, wenn nichts anderes vereinbart wird. Eine abweichende Vereinbarung ist somit möglich.