Bei Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden Rechnungen in ausländischer Währung in Euro umgerechnet – zum Wechselkurs der Europäischen Zentralbank oder zur Devisenkurs-Statistik. Maßgeblich ist der Tageskurs beim Eingang der Belege, bei ungünstigerem Erwerbskurs zählt dieser gegen Bankbeleg.
Umrechnung ausländischer Währungen in Euro:
Ausländische Währungen werden in Euro umgerechnet. Dafür gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank.
Gibt es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, erfolgt die Umrechnung zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik" (Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank).
Maßgeblicher Kurs:
- Umgerechnet wird zu dem Tageskurs, an dem die Belege eingehen.
- Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben haben, wird dieser genommen.
- Legen Sie dazu bitte Ihren Bankbeleg vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie eine zahnärztliche Rechnung in einer anderen Währung als Euro, rechnet die Versicherung den Betrag für Sie um. Grundlage ist in der Regel der offizielle Kurs der Europäischen Zentralbank am Tag, an dem Ihre Belege ankommen. Haben Sie die Fremdwährung selbst zu einem ungünstigeren Kurs gekauft, können Sie dies mit einem Bankbeleg nachweisen, damit dieser Kurs berücksichtigt wird.
Häufige Fragen
Welcher Wechselkurs wird für die Umrechnung verwendet?
Es gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt es für Ihre Währung keinen Wechselkurs, wird zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik" der Deutschen Bundesbank umgerechnet.
Zu welchem Zeitpunkt wird der Kurs festgelegt?
Umgerechnet wird zum Tageskurs an dem Tag, an dem Ihre Belege bei der Versicherung eingehen.
Was gilt, wenn ich die Währung zu einem schlechteren Kurs gekauft habe?
Haben Sie das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben, wird dieser Kurs genommen. Legen Sie dazu bitte Ihren Bankbeleg vor.
Welchen Nachweis muss ich einreichen?
Für die Berücksichtigung eines schlechteren Erwerbskurses legen Sie bitte Ihren Bankbeleg vor.