Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz haben Sie bei Unzufriedenheit mehrere Wege: Beschwerde beim Versicherer oder Vermittler, das Verfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Versicherungsaufsicht BaFin sowie den Rechtsweg. Zusätzlich gelten für „MeinVorsorgeprogramm" bestimmte Höchstbeträge für Prophylaxe-Leistungen.
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
An den Ombudsmann können sich Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Beschwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Beschwerden über den Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (etwa über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Die folgenden Höchstbeträge sind nur für "MeinVorsorgeprogramm" relevant (siehe Ziffer 2.3). Das heißt:
- Wir erstatten die Kosten bis zu diesen Höchstbeträgen, ohne dies bei den maximalen Gesamtbeträgen nach Ziffer 2.2 anzurechnen.
- Sie behalten Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 6.4.
Wenn Sie nicht an "MeinVorsorgeprogramm" teilnehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten im Rahmen der Gesamtbeträge nach Ziffer 2.2 über die genannten Höchstbeträge hinaus. Eine Beitragsrückerstattung ist dann ausgeschlossen.
Prophylaxe-Leistung – Anzahl – Höchstbetrag Euro je Leistung:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR): einmal im Kalenderjahr – 130,00
- Kontroll-Untersuchung: bis zu zweimal im Kalenderjahr – 60,00
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem Tarif Zahn100 unzufrieden sind, stehen Ihnen mehrere Anlaufstellen offen: der Versicherer selbst oder Ihr Vermittler, der unabhängige Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Aufsichtsbehörde BaFin sowie der Gang vor Gericht. Bei online abgeschlossenen Verträgen kann zusätzlich die europäische Online-Plattform genutzt werden. Für Prophylaxe-Leistungen gelten je nach Teilnahme an „MeinVorsorgeprogramm" unterschiedliche Erstattungsregeln.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Beschwerde zuerst wenden?
Wenden Sie sich zunächst gerne an den Versicherer selbst oder an Ihren Versicherungsvermittler. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Was macht der Ombudsmann?
Der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Erreichbar ist er über Postfach 06 02 22, 10052 Berlin bzw. www.pkv-ombudsmann.de.
Kann ich mich auch an die Versicherungsaufsicht wenden?
Ja. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, poststelle@bafin.de, www.bafin.de wenden.
Gibt es eine Möglichkeit für online abgeschlossene Verträge?
Ja. Haben Sie als Verbraucher den Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, können Sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann weitergeleitet.
Welche Höchstbeträge gelten für Prophylaxe-Leistungen?
Für die professionelle Zahnreinigung (PZR) gilt einmal im Kalenderjahr ein Höchstbetrag von 130,00 Euro, für die Kontroll-Untersuchung bis zu zweimal im Kalenderjahr je 60,00 Euro. Diese Höchstbeträge sind nur für „MeinVorsorgeprogramm" relevant.