Im Tarif Zahn75 der Allianz Privaten Krankenversicherung werden 75 Prozent der Kosten für kieferorthopädische Leistungen erstattet – einschließlich moderner Brackets und Bögen. Die Erstattung gilt grundsätzlich bis zum 21. Geburtstag, mit klar geregelten Ausnahmen etwa nach einem Unfall oder bei schweren Erkrankungen.
Kieferorthopädie
Unsere Zahlung:
- 75 Prozent der Kosten.
Leistungsumfang:
Wir erstatten die Kosten für kieferorthopädische Leistungen einschließlich unter anderem:
- Keramik-, Mini-, selbstligierender Brackets.
- superelastischer, thermoelastischer, farbloser Bögen.
Besondere Voraussetzungen:
Wir erstatten Kosten für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag. Diese Grenze gilt nicht bei:
- Kieferorthopädie wegen eines Unfalls. Als Unfall gilt nicht, wenn ein Zahn beim Essen beschädigt wird (etwa Biss auf einen Kirschkern).
- einer schweren Erkrankung im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung. Schwere Erkrankungen sind eine angeborene Missbildung des Gesichts oder des Kiefers, eine skelettale Dysgnathie oder eine verletzungsbedingte Fehlstellung.
- unsichtbarer Zahnschienen.
- Lingualtechnik.
Was bedeutet das konkret?
Für eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlungen übernimmt der Tarif einen Teil der Kosten. Bestimmte moderne Materialien wie unauffällige Brackets oder Bögen sind dabei eingeschlossen. In der Regel greift die Erstattung, solange die behandelte Person noch nicht 21 Jahre alt ist. Für einige besondere Fälle – etwa nach einem Unfall, bei schweren Erkrankungen oder bei bestimmten unsichtbaren Behandlungsformen – gilt diese Altersgrenze nicht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Kieferorthopädie erstattet?
Erstattet werden 75 Prozent der Kosten für kieferorthopädische Leistungen.
Bis zu welchem Alter wird Kieferorthopädie erstattet?
Die Kosten für Kieferorthopädie werden bis zum 21. Geburtstag erstattet. Diese Grenze gilt in bestimmten Fällen nicht.
Wann gilt die Altersgrenze von 21 Jahren nicht?
Die Grenze gilt nicht bei Kieferorthopädie wegen eines Unfalls, bei einer schweren Erkrankung im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung, bei unsichtbaren Zahnschienen sowie bei Lingualtechnik.
Was gilt als schwere Erkrankung?
Schwere Erkrankungen sind eine angeborene Missbildung des Gesichts oder des Kiefers, eine skelettale Dysgnathie oder eine verletzungsbedingte Fehlstellung.
Gilt eine beim Essen entstandene Zahnbeschädigung als Unfall?
Nein. Als Unfall gilt nicht, wenn ein Zahn beim Essen beschädigt wird, etwa durch einen Biss auf einen Kirschkern.