Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz erstattet der Versicherer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dank Innovationsgarantie sind auch künftig anerkannte Methoden abgesichert – zudem gelten Regelungen für gleichwertige oder alternativlose Verfahren.
Anerkannte Methoden und Arzneimittel:
Wir zahlen für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Innovationsgarantie:
Das gilt auch für solche Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche Innovationen an. Sie müssen dafür nichts tun (Innovationsgarantie).
Bewährte und alternativlose Methoden:
Wir zahlen zudem für Methoden und Arzneimittel:
- die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben, oder
- die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Wir können dann auf den Betrag kürzen, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich werden Behandlungen und Arzneimittel erstattet, die in der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dank der Innovationsgarantie sind auch neue, erst künftig anerkannte Verfahren automatisch mitversichert, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Für Methoden, die als ebenso erfolgversprechend gelten oder eingesetzt werden, weil es keine schulmedizinische Alternative gibt, ist ebenfalls eine Erstattung möglich – hier kann die Leistung jedoch auf die Kosten der schulmedizinischen Variante begrenzt werden.
Häufige Fragen
Welche Behandlungsmethoden werden erstattet?
Erstattet werden Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Was besagt die Innovationsgarantie?
Die Innovationsgarantie bedeutet, dass auch Methoden und Arzneimittel abgesichert sind, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Werden auch alternative Methoden gezahlt?
Ja. Gezahlt wird auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Kann die Erstattung gekürzt werden?
Ja. Bei bewährten oder alternativlos angewandten Methoden kann auf den Betrag gekürzt werden, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.