Stirbt beim Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag für alle versicherten Personen am Todestag. Verstirbt hingegen eine mitversicherte Person, endet der Schutz nur für diese – jeweils am jeweiligen Todestag.
Regelungen im Todesfall:
- Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
- Stirbt eine versicherte Person, endet er für diese an ihrem Todestag.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer verstirbt, beendet mit seinem Todestag den gesamten Vertrag – der Schutz entfällt dann für alle mitversicherten Personen. Verstirbt dagegen nur eine mitversicherte Person, bleibt der Vertrag für die übrigen bestehen, und lediglich für die verstorbene Person endet der Schutz zu ihrem Todestag.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
Was passiert, wenn eine mitversicherte Person stirbt?
Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag für diese Person an ihrem Todestag.
Endet der Schutz für alle, wenn nur eine versicherte Person stirbt?
Nein. Beim Tod einer versicherten Person endet der Vertrag nur für diese an ihrem Todestag. Der gesamte Vertrag endet für alle nur beim Tod des Versicherungsnehmers.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Schutz im Todesfall?
Der Schutz endet jeweils am Todestag – beim Versicherungsnehmer für alle versicherten Personen, bei einer versicherten Person nur für diese.