Rechnungen in fremder Währung werden im Tarif Zahn75 der Allianz Privaten Krankenversicherung in Euro umgerechnet – zum Wechselkurs der Europäischen Zentralbank und zum Tageskurs des Belegeingangs. Erfahren Sie, welcher Kurs bei fehlender Notierung gilt und wann ein günstigerer Bankbeleg zählt.
Umrechnung ausländischer Währungen in Euro:
Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank.
Gibt es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik“ um (Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank).
Maßgeblicher Kurs:
- Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Belege erhalten.
- Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben haben, nehmen wir diesen.
Bitte legen Sie uns dazu Ihren Bankbeleg vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Rechnung in einer anderen Währung als Euro einreichen, wird der Betrag für die Erstattung umgerechnet. Grundlage ist normalerweise der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Ist Ihre Währung dort nicht gelistet, wird ein anderer amtlicher Kurs herangezogen. Entscheidend ist der Tag, an dem die Belege eingehen. Haben Sie die Fremdwährung nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs gekauft, kann dieser mit einem Bankbeleg berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Welcher Wechselkurs wird für die Umrechnung verwendet?
Es gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank.
Was passiert, wenn es für meine Währung keinen Wechselkurs gibt?
Dann erfolgt die Umrechnung zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik“ aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank.
Welcher Tageskurs ist maßgeblich?
Umgerechnet wird zu dem Tageskurs, an dem die Belege bei uns eingehen.
Was gilt, wenn ich das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben habe?
In diesem Fall nehmen wir den schlechteren Kurs. Legen Sie dazu bitte Ihren Bankbeleg vor.