Im Tarif Best70 der Allianz Private Krankenversicherung haben Sie die freie Wahl unter Ärzten, Heilpraktikern und Krankenhäusern. Erfahren Sie, welche Institute und Versorgungszentren mitversichert sind, wann Behandlungen durch Angehörige ausgeschlossen sind und welche Honorar- und Preisgrenzen für Ärzte, Heilpraktiker sowie Kosten im In- und Ausland gelten.
Versicherte Leistungserbringer und Honorargrenzen
Leistungserbringer – Umfang:
Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Heilpraktikern, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt und niedergelassen sind. Im Rahmen des ärztlichen Notdienstes (Bereitschaftsdienstes) oder einer notärztlichen Versorgung können Sie auch nicht niedergelassene Ärzte in Anspruch nehmen.
Ebenfalls versichert sind:
- (1) Institute, die auf ärztliche Veranlassung Heilmittel, Laborleistungen oder bildgebende Verfahren (etwa Röntgen) durchführen.
- (2) Krankenhaus-Ambulanzen.
- (3) medizinische Versorgungszentren.
Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäusern (bitte vergleichen Sie unter Ziffer 2.3). Zusätzlich können Sie unter allen Leistungserbringern wählen, die in den Ziffern 2.2 bis 2.11 für die jeweilige Leistung genannt sind.
Leistungserbringer – Ausnahmen:
- Wir zahlen keine Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Wir übernehmen in diesem Fall die Sachkosten und Auslagen des Leistungserbringers.
- Wir zahlen auch nicht für einzelne Leistungserbringer, die wir aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen haben.
Wir informieren Sie in diesem Fall über den Ausschluss von der Kostenerstattung. Erst dann gilt er für Sie. Wenn Sie diese Information erst erhalten, während Sie bereits behandelt werden, erstatten wir noch die Kosten für Behandlungen in den ersten 3 Monaten nach unserer Information.
Honorar- und Preisgrenzen – Umfang:
- Die Vergütung für einen Arzt, nichtärztlichen Psychotherapeuten, Entbindungspfleger oder eine Hebamme erstatten wir auch über den Höchstsatz der gesetzlichen Gebührenordnung hinaus.
- Kosten für einen Heilpraktiker erstatten wir bis zu den Höchstbeträgen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
- Sonstige Kosten in Deutschland übernehmen wir, soweit sie nicht höher sind als bundesweit üblich. Kosten im Ausland sind versichert, soweit sie dort ortsüblich sind.
Honorar- und Preisgrenzen – Ausnahmen:
- Wir erstatten keine unangemessen hohe Vergütung.
- Kosten nach gesetzlichem Vergütungsrecht sind angemessen, soweit sie nach den gesetzlichen Bemessungskriterien gerechtfertigt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sie können im Tarif Best70 grundsätzlich frei entscheiden, von welchen zugelassenen Ärzten, Heilpraktikern und Krankenhäusern Sie sich behandeln lassen. Auch bestimmte Institute, Krankenhaus-Ambulanzen und medizinische Versorgungszentren gehören dazu. Behandlungen durch enge Angehörige werden allerdings nur eingeschränkt erstattet, und in manchen Fällen kann ein einzelner Leistungserbringer von der Erstattung ausgeschlossen sein. Bei den Kosten orientiert sich die Erstattung an dem, was für die jeweilige Leistung angemessen und üblich ist.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Arzt oder mein Krankenhaus frei wählen?
Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Heilpraktikern, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt und niedergelassen sind, sowie unter allen Krankenhäusern. Zusätzlich können Sie unter allen Leistungserbringern wählen, die in den Ziffern 2.2 bis 2.11 für die jeweilige Leistung genannt sind.
Werden Behandlungen durch Familienangehörige erstattet?
Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder werden nicht bezahlt. In diesem Fall übernehmen wir jedoch die Sachkosten und Auslagen des Leistungserbringers.
Was gilt, wenn ein Leistungserbringer von der Erstattung ausgeschlossen wird?
Wir zahlen nicht für einzelne Leistungserbringer, die wir aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen haben. Wir informieren Sie darüber, und erst dann gilt der Ausschluss für Sie. Erhalten Sie diese Information während einer laufenden Behandlung, erstatten wir noch die Kosten für Behandlungen in den ersten 3 Monaten nach unserer Information.
Bis zu welcher Höhe werden Honorare erstattet?
Die Vergütung für Arzt, nichtärztlichen Psychotherapeuten, Entbindungspfleger oder Hebamme erstatten wir auch über den Höchstsatz der gesetzlichen Gebührenordnung hinaus. Heilpraktiker-Kosten werden bis zu den Höchstbeträgen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstattet. Eine unangemessen hohe Vergütung wird nicht erstattet.
Sind Behandlungskosten im Ausland versichert?
Ja. Kosten im Ausland sind versichert, soweit sie dort ortsüblich sind. Sonstige Kosten in Deutschland übernehmen wir, soweit sie nicht höher sind als bundesweit üblich.