Wer im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz auf einen Krankentransport angewiesen ist, erhält je nach Situation bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet – von der Notarzt-Fahrt über Rettungsfahrzeug und Krankentransport bis hin zu Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Fahrzeug mit 0,30 Euro je Kilometer.
Notarzt-Fahrten – 100 Prozent der Kosten:
- Wir erstatten die Kosten für Notarzt-Fahrten.
- Wir leisten jedoch nicht für Ihre Suche, Bergung oder Rettung nach einem Unfall.
Transporte und private Fahrten – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige:
- Transporte im Rettungsfahrzeug oder -hubschrauber.
- Transporte durch Krankentransport-Unternehmen, wenn medizinisches Personal Sie begleiten muss.
- Fahrten im Taxi, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im privaten Fahrzeug.
Wir erstatten Kosten für Transporte und Fahrten zu jedem geeigneten Arzt, Heilmittelerbringer oder Krankenhaus im Umkreis von 100 Kilometern – und die Rückfahrt. Wenn der nächste geeignete weiter weg ist, erstatten wir auch die Kosten dorthin.
Bei Fahrten im privaten Fahrzeug erstatten wir 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer.
Bei ambulanter Behandlung übernehmen wir die Kosten bei:
- ambulanten Operationen oder nachoperativer Behandlung.
- Apherese oder Dialyse.
- Geh- oder Sehunfähigkeit oder Fahruntüchtigkeit wegen Krankheit, Unfall oder ärztlicher Behandlung.
- medizinischer Reha (auch ambulanter Anschluss-Heilbehandlung).
- Strahlen-Therapie bei Krebs oder Chemo-Therapie.
- Unfall oder Notfall.
Für Fahrten bei einem Krankenhaus-Aufenthalt übernehmen wir die Kosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst fahren können.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt sowohl den akuten Notfall als auch geplante medizinisch notwendige Fahrten ab. Ob Rettungsfahrzeug, Krankentransport mit Begleitung, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder der eigene Wagen – entscheidend ist, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist und zu einem geeigneten Arzt, Heilmittelerbringer oder Krankenhaus führt. Wer selbst mit dem privaten Auto fährt, bekommt eine Kilometerpauschale angerechnet.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für Notarzt-Fahrten übernommen?
Ja, die Kosten für Notarzt-Fahrten werden zu 100 Prozent erstattet. Nicht geleistet wird jedoch für Suche, Bergung oder Rettung nach einem Unfall.
Wie viel wird bei Fahrten im privaten Fahrzeug erstattet?
Bei Fahrten im privaten Fahrzeug werden 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer erstattet.
Bis zu welcher Entfernung werden Transporte und Fahrten übernommen?
Erstattet werden Transporte und Fahrten zu jedem geeigneten Arzt, Heilmittelerbringer oder Krankenhaus im Umkreis von 100 Kilometern – inklusive der Rückfahrt. Ist der nächste geeignete weiter entfernt, werden auch die Kosten dorthin erstattet.
Sind Fahrten bei ambulanter Behandlung mitversichert?
Ja, die Kosten werden unter anderem bei ambulanten Operationen oder nachoperativer Behandlung, Apherese oder Dialyse, Geh-, Seh- oder Fahruntüchtigkeit wegen Krankheit, Unfall oder ärztlicher Behandlung, medizinischer Reha, Strahlen- oder Chemo-Therapie sowie bei Unfall oder Notfall übernommen.
Werden Fahrten während eines Krankenhaus-Aufenthalts erstattet?
Ja, für Fahrten bei einem Krankenhaus-Aufenthalt werden die Kosten übernommen, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst fahren können.