Mit der Kinderbetreuungspauschale im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz erhalten Eltern bei Krankheit oder Unfall ihres Kindes 100 Euro täglich für bis zu 15 Tage im Kalenderjahr, wenn sie wegen der Betreuung nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall haben.
Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Pauschalzahlungen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung folgende Regelungen.
Leistungen bei Betreuung Ihres kranken Kindes:
- 100 Euro täglich.
- je Kind bis zu 15 Tage im Kalenderjahr.
Wenn Ihr Kind erkrankt oder verunfallt ist und von Ihnen betreut werden muss, ersetzen wir Ihren Verdienstausfall in Höhe der vereinbarten Pauschale. Wenn gleichzeitig mehrere Kinder betreut werden müssen, zahlen wir die Pauschale nur einmal.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- (1) Der betreuende Elternteil und das erkrankte Kind sind nach einem Tarif mit der Bezeichnung MeinGesundheitsschutz versichert.
- (2) Das Kind ist noch keine 12 Jahre alt. Diese Grenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- (3) Sie können wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten und haben deswegen einen Verdienstausfall.
- (4) Keine andere Person im selben Haushalt kann das Kind betreuen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Kind krank oder verunfallt ist und Sie es selbst betreuen müssen, springt die Pauschale ein, um Ihren Verdienstausfall auszugleichen. Sie ersetzt für eine begrenzte Anzahl an Tagen pro Jahr das ausgefallene Einkommen, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Betreuen Sie mehrere Kinder gleichzeitig, gibt es die Zahlung nur einmal.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kinderbetreuungspauschale?
Die Pauschale beträgt 100 Euro täglich, je Kind für bis zu 15 Tage im Kalenderjahr.
Bis zu welchem Alter des Kindes gilt die Leistung?
Das Kind muss noch keine 12 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Wird die Pauschale bei mehreren Kindern mehrfach gezahlt?
Nein. Wenn gleichzeitig mehrere Kinder betreut werden müssen, wird die Pauschale nur einmal gezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung erfüllt sein?
Der betreuende Elternteil und das erkrankte Kind müssen nach einem Tarif mit der Bezeichnung MeinGesundheitsschutz versichert sein, das Kind muss die Altersgrenze einhalten, Sie können wegen der Betreuung nicht arbeiten und haben einen Verdienstausfall, und keine andere Person im selben Haushalt kann das Kind betreuen.