Im Tarif Best70 der Allianz Private Krankenversicherung werden nur die Kosten erstattet, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind. Kosten aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter sind von der Erstattung ausgenommen.
Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gilt hinsichtlich des Kostenbegriffs Folgendes:
Erstattet werden nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Das heißt:
- Es werden keine Kosten erstattet, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Als Kosten im Sinne des Tarifs gelten nur die Beträge, die Sie tatsächlich aufgrund Ihres Vertrags mit dem Leistungserbringer zahlen müssen. Beträge, die aus nicht berechtigten Forderungen Dritter entstehen, zählen nicht dazu und werden daher nicht übernommen.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden im Tarif Best70 erstattet?
Erstattet werden nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Werden Kosten aus Ansprüchen Dritter übernommen?
Nein. Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen, werden nicht erstattet.
Was sind Aufwendungen im Sinne des Tarifs?
Aufwendungen sind die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind.