Für den Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten besondere Regelungen zur Beitragsanpassung: Beitrag und Risikozuschlag können auch in den ersten drei Versicherungsjahren angepasst werden, in denen ein ordentliches Kündigungsrecht besteht.
In welchen zusätzlichen Fällen werden der Beitrag und ein Risikozuschlag angepasst?
Eine Beitragsanpassung nach Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt auch in den ersten 3 Versicherungsjahren, in denen wir zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.9.3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Neben den allgemein geregelten Fällen ist eine Anpassung von Beitrag und Risikozuschlag zusätzlich in einem bestimmten Anfangszeitraum des Vertrags möglich. Diese Lesehilfe ersetzt nicht die genauen Bedingungen; maßgeblich sind allein die genannten Ziffern der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Häufige Fragen
Was wird in den zusätzlichen Fällen angepasst?
Angepasst werden der Beitrag und ein Risikozuschlag.
In welchem Zeitraum ist diese zusätzliche Anpassung möglich?
Sie erfolgt auch in den ersten 3 Versicherungsjahren, in denen der Versicherer zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.9.3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt ist.
Auf welche Regelung stützt sich die Beitragsanpassung?
Die Beitragsanpassung erfolgt nach Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt für den Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Krankenzusatzversicherung der Allianz.