Die Allianz erstattet in der Privaten Krankenversicherung Plus70 die Kosten für eine Haushaltshilfe mit 100 Prozent bis 50 Euro täglich – etwa bei Krankenhaus-Aufenthalt, medizinischer Reha, Kur, häuslicher Kranken-Pflege sowie bei Schwangerschaft oder Entbindung. Je nach Situation sind bis zu 30 oder bis zu 180 Tage im Kalenderjahr möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere Zahlung:
- 100 Prozent der Kosten bis 50 Euro täglich.
- bis zu 30 Tage im Kalenderjahr.
Leistungsumfang – Leistungen für Haushaltshilfe:
Wir erstatten die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Haushalt weiterzuführen wegen:
- eines Krankenhaus-Aufenthalts.
- einer medizinischen Reha (auch Anschluss-Heilbehandlung).
- einer Kur-Behandlung. Dazu gehören auch Kuren für Mütter und Väter.
- häuslicher Kranken-Pflege.
Besondere Voraussetzungen:
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- Keine andere Person im selben Haushalt kann diesen weiterführen.
- In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht 12 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Unsere Zahlung:
- 100 Prozent der Kosten bis 50 Euro täglich.
- bis zu 30 Tage im Kalenderjahr.
- bis zu 180 Tage im Kalenderjahr, wenn die besondere Voraussetzung erfüllt ist.
Leistungsumfang:
Außerdem erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn es Ihnen aus den folgenden Gründen nicht möglich ist, Ihren Haushalt weiterzuführen:
- wegen schwerer Krankheit und akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt.
- nach einer ambulanten Operation.
- nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung.
Besondere Voraussetzungen:
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- Keine andere Person im selben Haushalt kann diesen weiterführen.
- Sie sind nicht pflegebedürftig nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.
Wir leisten bis zu 180 Tage im Kalenderjahr, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht 12 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Das gilt auch dann, wenn Sie pflegebedürftig nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch sind.
Unsere Zahlung:
- 100 Prozent der Kosten bis 50 Euro täglich.
Leistungsumfang bei Schwangerschaft oder Entbindung:
Wir erstatten Ihnen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung weiterzuführen.
Wir leisten, wenn keine andere Person im selben Haushalt diesen weiterführen kann.
In allen Fällen gilt:
- Verwandte oder verschwägerte Angehörige bis zum zweiten Grad sind keine Haushaltshilfe.
- Wir benötigen eine Bestätigung des Arztes, dass es Ihnen aus den genannten Gründen nicht möglich ist, Ihren Haushalt weiterzuführen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – etwa wegen eines Krankenhaus-Aufenthalts, einer Reha, einer Kur, häuslicher Kranken-Pflege, einer schweren Erkrankung, nach einer ambulanten Operation oder Behandlung sowie rund um Schwangerschaft und Entbindung – kann die Allianz die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Dabei kommt es darauf an, dass niemand sonst im Haushalt einspringen kann und ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für eine Haushaltshilfe?
Erstattet werden 100 Prozent der Kosten bis 50 Euro täglich.
Für wie viele Tage im Jahr wird geleistet?
Grundsätzlich bis zu 30 Tage im Kalenderjahr. Bis zu 180 Tage im Kalenderjahr sind möglich, wenn die besondere Voraussetzung erfüllt ist – etwa wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
In welchen Fällen wird eine Haushaltshilfe erstattet?
Unter anderem bei Krankenhaus-Aufenthalt, medizinischer Reha (auch Anschluss-Heilbehandlung), Kur-Behandlung (auch Kuren für Mütter und Väter), häuslicher Kranken-Pflege, schwerer Krankheit und akuter Verschlimmerung, nach ambulanter Operation oder ambulanter Krankenhaus-Behandlung sowie wegen Schwangerschaft oder Entbindung.
Können Angehörige als Haushaltshilfe abgerechnet werden?
Nein. In allen Fällen sind verwandte oder verschwägerte Angehörige bis zum zweiten Grad keine Haushaltshilfe.
Welchen Nachweis brauche ich?
In allen Fällen wird eine Bestätigung des Arztes benötigt, dass es Ihnen aus den genannten Gründen nicht möglich ist, Ihren Haushalt weiterzuführen.