Bei der Allianz Privaten Krankenversicherung im Tarif Plus70 werden Entwöhnungsbehandlungen mit 100 Prozent der Kosten erstattet – ambulant wie eine normale ambulante Behandlung, stationär bis zum Tagessatz nach § 111 SGB V. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen und welche Suchtformen abgedeckt sind.
Unsere Zahlung:
- 100 Prozent der Kosten.
Leistungsumfang:
Wir erstatten die Kosten bei einer ambulanten Entwöhnung wie für eine ambulante Behandlung.
Bei einer stationären Entwöhnung erstatten wir die Kosten für allgemeine Krankenhaus-Leistungen bis zu dem Tagessatz nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Hat das Krankenhaus einen Versorgungsvertrag nach dieser Vorschrift, übernehmen wir seinen Tagessatz. Anderenfalls nehmen wir den Satz für das Krankenhaus mit Versorgungsvertrag, das am nächsten zu Ihrem Wohnsitz liegt.
Der Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern geht unserer Erstattung vor. Wir zahlen den Rest, der danach verbleibt.
Besondere Voraussetzungen:
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- (1) Die Behandlung soll Sie aus der Bindung an Suchtmittel lösen. Dazu gehören stoffgebundene Suchtmittel (etwa Drogen oder Alkohol) sowie stoffungebundene Suchtmittel (etwa Spielsucht). Sie sollen nicht nur von einer Nikotin-Sucht entwöhnt werden.
- (2) Die Entwöhnung erscheint hinreichend Erfolg versprechend.
- (3) Wir haben unsere Erstattung vorher schriftlich zugesagt. Wenn wir feststellen, dass wir leistungspflichtig sind, sagen wir zu.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich einer Entwöhnungsbehandlung unterzieht, kann mit einer vollständigen Kostenerstattung rechnen. Ambulante Behandlungen werden dabei wie gewöhnliche ambulante Leistungen abgerechnet. Bei einer stationären Entwöhnung orientiert sich die Erstattung an einem festgelegten Tagessatz für Krankenhäuser mit entsprechendem Versorgungsvertrag. Wichtig ist, dass es um eine echte Suchtbindung geht – nicht allein um Nikotin – und dass die Erstattung vorab schriftlich zugesagt wurde.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung bei einer Entwöhnungsbehandlung?
Erstattet werden 100 Prozent der Kosten.
Wie werden ambulante und stationäre Entwöhnungen erstattet?
Bei einer ambulanten Entwöhnung erfolgt die Erstattung wie für eine ambulante Behandlung. Bei einer stationären Entwöhnung werden die Kosten für allgemeine Krankenhaus-Leistungen bis zu dem Tagessatz nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch erstattet.
Welche Suchtformen sind abgedeckt?
Die Behandlung soll Sie aus der Bindung an Suchtmittel lösen. Dazu gehören stoffgebundene Suchtmittel (etwa Drogen oder Alkohol) sowie stoffungebundene Suchtmittel (etwa Spielsucht). Eine reine Entwöhnung von einer Nikotin-Sucht ist nicht ausreichend.
Muss die Erstattung vorab genehmigt werden?
Ja. Die Erstattung muss vorher schriftlich zugesagt sein. Wenn festgestellt wird, dass eine Leistungspflicht besteht, wird die Zusage erteilt.
Was gilt, wenn andere Leistungsträger zuständig sind?
Der Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern geht der Erstattung vor. Es wird der Rest gezahlt, der danach verbleibt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024