Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz beträgt die Selbstbeteiligung 30 Prozent, höchstens 1.500 Euro je Kalenderjahr und je versicherte Person. Erfahren Sie, wie die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung wirkt, wann sie sich reduziert und was bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG angerechnet wird.
Höhe der Selbstbeteiligung:
- 30 Prozent, höchstens 1.500 Euro je Kalenderjahr.
- Die Selbstbeteiligung gilt je versicherte Person.
Umfang und besondere Voraussetzungen:
Von jeder Zahlung nach Ziffern 2.2 bis 2.11 ziehen wir 30 Prozent ab. Je Kalenderjahr ziehen wir höchstens 1.500 Euro ab (betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung).
Die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro gilt auch, wenn:
- der Vertrag unter dem Kalenderjahr endet.
- Sie über einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif kommen und vorher eine höhere Selbstbeteiligung hatten.
Wenn Sie aus einem anderen Tarif mit höherer oder gleich hoher Selbstbeteiligung in diesen Tarif wechseln, rechnen wir die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung auf die 1.500 Euro an, die Sie im selben Kalenderjahr im anderen Tarif bereits hatten.
Reduzierte Selbstbeteiligung:
Die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro reduziert sich im ersten Kalenderjahr um 1/12 für jeden Monat, in dem keine Versicherung nach diesem Tarif besteht.
Die reduzierte Selbstbeteiligung gilt, wenn:
- Sie den Tarif bei uns neu abgeschlossen haben.
- Sie über einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif gekommen sind und vorher keine oder eine geringere Selbstbeteiligung hatten.
Was bedeutet das konkret?
Bei Plus70 tragen Sie einen Teil der Kosten selbst: Von den erstattungsfähigen Leistungen wird ein Anteil abgezogen, wobei es eine jährliche Obergrenze gibt. Die Selbstbeteiligung wird für jede versicherte Person einzeln betrachtet. Wechseln Sie in den Tarif oder steigen Sie neu ein, gibt es Regelungen, die einen bereits geleisteten Eigenanteil berücksichtigen oder die Obergrenze im ersten Jahr anteilig verringern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif Plus70?
Die Selbstbeteiligung beträgt 30 Prozent, höchstens jedoch 1.500 Euro je Kalenderjahr. Sie gilt je versicherte Person.
Gilt die Selbstbeteiligung immer?
Die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen ist. Von jeder Zahlung nach Ziffern 2.2 bis 2.11 werden 30 Prozent abgezogen, je Kalenderjahr höchstens 1.500 Euro.
Was passiert bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Kommen Sie über einen Tarifwechsel in den Tarif und hatten vorher eine höhere Selbstbeteiligung, gilt die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro. Aus einem Tarif mit höherer oder gleich hoher Selbstbeteiligung wird der bereits im selben Kalenderjahr angefallene Betrag auf die 1.500 Euro angerechnet.
Wann reduziert sich die Selbstbeteiligung?
Die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro reduziert sich im ersten Kalenderjahr um 1/12 für jeden Monat, in dem keine Versicherung nach diesem Tarif besteht. Das gilt bei Neuabschluss des Tarifs sowie bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG, wenn Sie vorher keine oder eine geringere Selbstbeteiligung hatten.
Gilt die Obergrenze auch, wenn der Vertrag im Jahr endet?
Ja, die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro gilt auch, wenn der Vertrag unter dem Kalenderjahr endet.