Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten klare Regeln zu Leistungsausschlüssen und -reduzierungen: Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt, bei Übermaß-Behandlungen kann die Leistung gekürzt werden und zahnmedizinische Behandlungen sind ausgeschlossen.
Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich Leistungsausschlüssen und -reduzierungen folgende Bestimmungen:
Wehrdienst-Beschädigung:
- Ausschluss: Wir zahlen nicht für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen.
Übermaß-Behandlung:
- Ausschluss: Wir können unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine Übermaß-Behandlung vorliegen.
- Erläuterung: Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (bitte vergleichen Sie dazu Ziffer 2.14).
Zahnmedizinische Behandlung:
- Ausschluss: Wir zahlen keine zahnärztlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlung stehen.
- Erläuterung: Eine zahnmedizinische Behandlung ist die auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Plus70 schließt bestimmte Leistungen aus oder kürzt sie. Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt. Übersteigt eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag reduziert werden. Zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlung werden nicht übernommen. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Werden Leistungen für Wehrdienst-Beschädigungen gezahlt?
Nein. Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt.
Was ist eine Übermaß-Behandlung?
Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (siehe Ziffer 2.14). In diesem Fall können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Sind zahnmedizinische Behandlungen abgedeckt?
Nein. Zahnärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlung stehen, werden nicht gezahlt.
Was gilt als zahnmedizinische Behandlung?
Eine zahnmedizinische Behandlung ist die auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.