Wer im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz ins Ausland zieht, sollte die Regeln zum Wegzug kennen: Der Vertrag gilt, solange die versicherte Person in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt, und endet grundsätzlich mit Ablauf des Wegzugsmonats aus diesen Gebieten.
Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich eines Wegzugs folgende Regelungen:
- Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
- Wenn wir nichts anderes vereinbaren, endet er mit Ablauf des Monats, in dem sie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz besteht, solange die versicherte Person innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums lebt. Verlegt sie ihren Wohnsitz aus diesen Gebieten heraus, läuft der Vertrag grundsätzlich zum Ende des betreffenden Monats aus – es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo gilt der Vertrag im Tarif Plus70?
Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
Was passiert bei einem Wegzug aus der EU oder dem EWR?
Wenn nichts anderes vereinbart wird, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Kann der Vertrag trotz Wegzug bestehen bleiben?
Der Vertrag endet mit Ablauf des Wegzugsmonats, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Ab wann endet der Vertrag bei einem Wegzug?
Er endet mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024