Beim Tarif Zahn90 der Allianz Private Krankenversicherung haben Sie die freie Wahl unter niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten sowie Krankenhäusern mit und ohne staatliche Förderung. Erfahren Sie, welche Leistungserbringer versichert sind, welche Honorar- und Preisgrenzen gelten und warum ein Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten und Kieferorthopädie sinnvoll ist.
Leistungserbringer
Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Zahnärzten, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt und niedergelassen sind. Ebenfalls versichert sind:
- Institute, die auf ärztliche oder zahnärztliche Veranlassung Laborleistungen oder bildgebende Verfahren (etwa Röntgen) durchführen.
- Krankenhaus-Ambulanzen.
- medizinische Versorgungszentren.
Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäusern:
- mit staatlicher Förderung. Das sind etwa Universitätskliniken sowie städtische und kirchliche Krankenhäuser.
- ohne staatliche Förderung (Privatkliniken).
Ausnahmen bei den Leistungserbringern:
Wir zahlen keine Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Wir übernehmen in diesem Fall die Sachkosten und Auslagen des Leistungserbringers.
Wir zahlen auch nicht für einzelne Leistungserbringer, die wir aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen haben.
Wir informieren Sie in diesem Fall über den Ausschluss von der Kostenerstattung. Erst dann gilt er für Sie. Wenn Sie diese Information erst erhalten, während Sie bereits behandelt werden, erstatten wir noch die Kosten für Behandlungen in den ersten 3 Monaten nach unserer Information.
Honorar- und Preisgrenzen
Die Vergütung für ärztliche und zahnärztliche Leistungen muss nach den Gebührenordnungen für Ärzte oder Zahnärzte berechnet werden. Wir erstatten diese Kosten auch über den Höchstsatz der gesetzlichen Gebührenordnung hinaus.
Sonstige Kosten in Deutschland übernehmen wir, soweit sie nicht höher sind als bundesweit üblich. Kosten im Ausland sind versichert, soweit sie dort ortsüblich sind.
Wir erstatten keine unangemessen hohe Vergütung. Kosten nach gesetzlichem Vergütungsrecht sind angemessen, soweit sie nach den gesetzlichen Bemessungskriterien gerechtfertigt sind.
Unser Tipp: Heil- und Kostenplan
Damit Sie früh Klarheit über die Höhe unserer Erstattung haben, empfehlen wir, uns einen Heil- und Kostenplan zu geben. Das gilt bei:
- Zahnersatz.
- Inlays.
- Implantaten.
- Kieferorthopädie.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich über den Umfang unserer Erstattung. Kosten für den Heil- und Kostenplan erstatten wir zu dem Prozentsatz, der für die Behandlung vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Sie können sich Ihre Ärzte, Zahnärzte und Kliniken grundsätzlich frei aussuchen – auch Privatkliniken und medizinische Versorgungszentren gehören dazu. Behandlungen durch nahe Angehörige werden allerdings nur eingeschränkt erstattet. Damit Sie vorab wissen, wie viel der Tarif übernimmt, empfiehlt es sich, bei größeren Zahnbehandlungen einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Zahnarzt frei wählen?
Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Zahnärzten, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt und niedergelassen sind. Versichert sind zudem bestimmte Institute für Labor- oder bildgebende Verfahren, Krankenhaus-Ambulanzen und medizinische Versorgungszentren.
Werden Behandlungen durch Familienangehörige erstattet?
Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder werden nicht bezahlt. In diesem Fall werden nur die Sachkosten und Auslagen des Leistungserbringers übernommen.
Was gilt bei einem Ausschluss einzelner Leistungserbringer?
Einzelne Leistungserbringer können aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt für Sie erst nach entsprechender Information. Erhalten Sie diese während einer laufenden Behandlung, werden noch die Kosten für die ersten 3 Monate nach der Information erstattet.
Wie werden ärztliche und zahnärztliche Honorare erstattet?
Die Vergütung muss nach den Gebührenordnungen für Ärzte oder Zahnärzte berechnet werden. Die Kosten werden auch über den Höchstsatz der gesetzlichen Gebührenordnung hinaus erstattet, jedoch keine unangemessen hohe Vergütung.
Wann ist ein Heil- und Kostenplan sinnvoll?
Ein Heil- und Kostenplan wird bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten und Kieferorthopädie empfohlen, damit Sie früh Klarheit über die Höhe der Erstattung haben. Die Kosten für den Plan werden zu dem für die Behandlung vereinbarten Prozentsatz erstattet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024