Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz sind Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel abgesichert, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind – dank Innovationsgarantie auch künftige Verfahren. Erfahren Sie, wann alternative Methoden erstattet werden und wann eine Kürzung möglich ist.
Anerkannte Methoden und Arzneimittel:
Wir zahlen für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Innovationsgarantie:
Das gilt auch für solche Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche Innovationen an. Sie müssen dafür nichts tun (Innovationsgarantie).
Weitere erstattungsfähige Methoden und Arzneimittel:
Wir zahlen zudem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Wir können dann auf den Betrag kürzen, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich werden Behandlungen und Arzneimittel übernommen, die in der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dank der Innovationsgarantie wächst der Schutz automatisch mit, wenn neue Verfahren künftig anerkannt werden – ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen. Auch bewährte Alternativen oder Methoden ohne schulmedizinische Entsprechung können erstattet werden; in diesen Fällen kann die Erstattung jedoch auf den Betrag begrenzt werden, der für eine schulmedizinische Behandlung angefallen wäre.
Häufige Fragen
Welche Behandlungsmethoden werden im Tarif Zahn90 erstattet?
Erstattet werden Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Was bedeutet die Innovationsgarantie?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Der Schutz passt sich automatisch an solche Innovationen an, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Werden auch alternative oder nicht schulmedizinische Methoden bezahlt?
Ja, es wird auch für Methoden und Arzneimittel gezahlt, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Kann die Erstattung gekürzt werden?
Ja. Bei bewährten Alternativen oder Methoden ohne schulmedizinische Entsprechung kann auf den Betrag gekürzt werden, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.