Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz erstattet der Versicherer ausschließlich Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind. Kosten aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter werden nicht übernommen.
Hinsichtlich des Kostenbegriffs gelten die folgenden Bestimmungen:
- Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Das heißt:
- Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden nur die Beträge, die Sie tatsächlich aus dem Vertrag mit Ihrem Leistungserbringer schulden. Fordert eine dritte Partei etwas von Ihnen, ohne dass ein berechtigter Anspruch besteht, sind diese Kosten nicht erstattungsfähig. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden im Tarif Zahn100 erstattet?
Erstattet werden nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Werden Kosten aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter übernommen?
Nein. Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen, werden nicht erstattet.
Was bedeutet der Begriff „Aufwendungen"?
Als Aufwendungen gelten die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind.