Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz haben Sie die freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern. Erfahren Sie, welche Leistungserbringer versichert sind, welche Honorar- und Preisgrenzen gelten und warum ein Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten und Kieferorthopädie sinnvoll ist.
Versicherte Leistungserbringer und Honorargrenzen
Leistungserbringer:
Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Zahnärzten, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt und niedergelassen sind. Ebenfalls versichert sind:
- Institute, die auf ärztliche oder zahnärztliche Veranlassung Laborleistungen oder bildgebende Verfahren (etwa Röntgen) durchführen.
- Krankenhaus-Ambulanzen.
- medizinische Versorgungszentren.
Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäusern:
- mit staatlicher Förderung. Das sind etwa Universitätskliniken sowie städtische und kirchliche Krankenhäuser.
- ohne staatliche Förderung (Privatkliniken).
Ausnahmen:
Wir zahlen keine Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Wir übernehmen in diesem Fall die Sachkosten und Auslagen des Leistungserbringers.
Wir zahlen auch nicht für einzelne Leistungserbringer, die wir aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen haben.
Wir informieren Sie in diesem Fall über den Ausschluss von der Kostenerstattung. Erst dann gilt er für Sie. Wenn Sie diese Information erst erhalten, während Sie bereits behandelt werden, erstatten wir noch die Kosten für Behandlungen in den ersten 3 Monaten nach unserer Information.
Honorar- und Preisgrenzen:
Die Vergütung für ärztliche und zahnärztliche Leistungen muss nach den Gebührenordnungen für Ärzte oder Zahnärzte berechnet werden. Wir erstatten diese Kosten auch über den Höchstsatz der gesetzlichen Gebührenordnung hinaus.
Sonstige Kosten in Deutschland übernehmen wir, soweit sie nicht höher sind als bundesweit üblich. Kosten im Ausland sind versichert, soweit sie dort ortsüblich sind.
Wir erstatten keine unangemessen hohe Vergütung. Kosten nach gesetzlichem Vergütungsrecht sind angemessen, soweit sie nach den gesetzlichen Bemessungskriterien gerechtfertigt sind.
Unser Tipp: Heil- und Kostenplan
Damit Sie früh Klarheit über die Höhe unserer Erstattung haben, empfehlen wir, uns einen Heil- und Kostenplan zu geben. Das gilt bei:
- Zahnersatz.
- Inlays.
- Implantaten.
- Kieferorthopädie.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich über den Umfang unserer Erstattung. Kosten für den Heil- und Kostenplan erstatten wir zu dem Prozentsatz, der für die Behandlung vereinbart ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser frei wählen, solange die Behandler zugelassen und niedergelassen sind. Behandeln nahe Angehörige, gibt es nur Sachkosten. Die Abrechnung folgt den Gebührenordnungen, und bei größeren Zahnbehandlungen hilft ein vorab eingereichter Heil- und Kostenplan, die Erstattung frühzeitig einzuschätzen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der Tarifinhalt.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Arzt oder Zahnarzt frei wählen?
Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Zahnärzten, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt und niedergelassen sind. Ebenfalls versichert sind bestimmte Institute für Labor- und bildgebende Verfahren, Krankenhaus-Ambulanzen und medizinische Versorgungszentren.
Werden Behandlungen durch Familienangehörige erstattet?
Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder werden nicht gezahlt. In diesem Fall werden nur die Sachkosten und Auslagen des Leistungserbringers übernommen.
Werden Kosten über dem Höchstsatz der Gebührenordnung erstattet?
Ja. Kosten werden auch über den Höchstsatz der gesetzlichen Gebührenordnung hinaus erstattet. Eine unangemessen hohe Vergütung wird jedoch nicht erstattet.
Wann sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Empfohlen wird das bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten und Kieferorthopädie. So haben Sie früh Klarheit über die Höhe der Erstattung. Die Kosten für den Heil- und Kostenplan werden zu dem Prozentsatz erstattet, der für die Behandlung vereinbart ist.
Sind Behandlungskosten im Ausland versichert?
Ja. Kosten im Ausland sind versichert, soweit sie dort ortsüblich sind.