Digitale Gesundheitsanwendungen werden im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz zu 100 Prozent erstattet – vorausgesetzt, eine der festgelegten Bedingungen ist erfüllt. Welche Anwendungen zählen und welche Kosten ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.
Digitale Gesundheitsanwendungen – unsere Zahlung:
- 100 Prozent der Kosten.
Leistungsumfang:
Wir erstatten die Kosten für die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Diese sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung. Ihre Hauptfunktion beruht wesentlich auf digitalen Technologien.
Sie sind dazu bestimmt, Ihre Gesundheit zu fördern oder die Erkennung, Überwachung und Behandlung Ihrer Krankheiten zu unterstützen.
Nicht erstattungsfähig:
Wir leisten nicht für Sachen und sonstige Gegenstände, die für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Anschaffungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten etwa für elektronische Geräte, Betriebssysteme, Strom oder Batterien.
Besondere Voraussetzungen:
Dafür muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die digitale Gesundheitsanwendung ist von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet worden.
- Die digitale Gesundheitsanwendung ist im Verzeichnis nach § 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch enthalten.
- Wir haben die Erstattungsfähigkeit anerkannt, weil wir die digitale Gesundheitsanwendung für Ihre Behandlung für sinnvoll halten.
Was bedeutet das konkret?
Digitale Gesundheitsanwendungen sind zum Beispiel Gesundheits-Apps, die als Medizinprodukt zugelassen sind und Ihre Gesundheit unterstützen sollen. Die Kosten für die Nutzung werden vollständig übernommen, sofern eine der genannten Bedingungen erfüllt ist. Geräte wie Smartphones oder Zubehör sowie laufende Betriebskosten werden dabei nicht bezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für digitale Gesundheitsanwendungen?
Die Kosten werden zu 100 Prozent erstattet, sofern eine der besonderen Voraussetzungen erfüllt ist.
Was ist eine digitale Gesundheitsanwendung?
Es handelt sich um Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht. Sie sollen die Gesundheit fördern oder die Erkennung, Überwachung und Behandlung von Krankheiten unterstützen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Erstattung erfüllt sein?
Es muss eine dieser Bedingungen erfüllt sein: Die Anwendung wurde von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet, sie ist im Verzeichnis nach § 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch enthalten, oder die Erstattungsfähigkeit wurde anerkannt, weil die Anwendung für Ihre Behandlung für sinnvoll gehalten wird.
Werden auch Geräte oder Betriebskosten übernommen?
Nein. Für Sachen und sonstige Gegenstände, die für die Nutzung eingesetzt werden, wird nicht geleistet. Dazu zählen insbesondere Anschaffungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten für elektronische Geräte, Betriebssysteme, Strom oder Batterien.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024