Im Zahntarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz zahlen Sie einen Monatsbeitrag, der im Versicherungsschein steht und geschlechtsunabhängig berechnet wird. Erfahren Sie, wann der erste und die folgenden Beiträge fällig sind, wie das Lastschriftverfahren funktioniert und wann nur ein anteiliger Tagesbeitrag verlangt wird.
Monatsbeitrag
Sie müssen einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.
Zahlungstermine
- Den ersten Beitrag müssen Sie zum Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versicherungsschein.
- Die folgenden Beiträge müssen Sie immer zum Monatsersten zahlen.
Zahlung per Lastschrift
Ist mit Ihnen vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), müssen Sie uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass Sie es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilen.
Ausnahme Tagesbeitrag
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der die versicherte Person bei uns versichert ist. Wenn die Versicherung nicht am Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, an denen die versicherte Person bei uns versichert ist. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, müssen Sie den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen für den Zahntarif Zahn75 einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe in Ihrem Versicherungsschein festgehalten ist. Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn fällig, danach jeweils zum Ersten eines Monats. Beginnt oder endet der Schutz mitten im Monat, zahlen Sie nur anteilig für die tatsächlich versicherten Tage. Bei Lastschrift erteilen Sie ein SEPA-Mandat.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meines Monatsbeitrags?
Der Monatsbeitrag steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. Er wird geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den technischen Berechnungsgrundlagen berechnet.
Wann muss ich meine Beiträge zahlen?
Den ersten Beitrag zahlen Sie zum Versicherungsbeginn; das Datum steht im Versicherungsschein. Alle folgenden Beiträge sind jeweils zum Monatsersten fällig.
Was muss ich für die Zahlung per Lastschrift tun?
Ist der Einzug von einem Konto vereinbart, müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Es kann verlangt werden, dass Sie dieses in Textform erteilen, etwa per Brief, Fax oder E-Mail.
Was gilt, wenn die Versicherung mitten im Monat beginnt oder endet?
Dann wird der Beitrag nur für die Tage berechnet, an denen die versicherte Person versichert ist. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags, aufgerundet auf volle Cent.
Bis wann muss ich bei Rücktritt oder Anfechtung zahlen?
Tritt der Versicherer wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz vom Vertrag zurück oder ficht er ihn wegen arglistiger Täuschung an, müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024