Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz erhalten Sie bei Leistungsfreiheit jährlich 10 Prozent Ihres Vorjahresbeitrags zurück – ausgezahlt nach dem 30. Juni des Folgejahrs. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gelten und in welchen Fällen die garantierte Beitragsrückerstattung ausgeschlossen ist.
Höhe der garantierten Beitragsrückerstattung:
Wir zahlen Ihnen jährlich 10 Prozent des Beitrags zurück, den Sie für die versicherte Person im vorangegangenen Kalenderjahr für diesen Tarif gezahlt haben. Dabei berücksichtigen wir den gesetzlichen Beitragszuschlag nicht.
Wenn Sie eine garantierte Beitragsentlastung im Alter vereinbart haben, berücksichtigen wir auch den Zusatzbetrag dafür nicht.
Auszahlung:
Wir zahlen die Beitragsrückerstattung nach dem 30. Juni des Folgejahrs aus.
Voraussetzungen:
- Für die versicherte Person haben wir aus der Krankheitskosten-Versicherung für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr keine Leistungen erbracht. Davon ausgenommen sind Leistungen, die Sie über „MeinVorsorgeprogramm“ in Anspruch genommen haben.
- Für die versicherte Person besteht am 30. Juni des Folgejahrs bei uns noch eine Krankheitskosten-Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz). Wir zahlen jedoch auch, wenn diese zwischen dem 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahrs und dem 30. Juni des Folgejahrs endet, weil die versicherte Person stirbt oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird.
Ausschluss der Beitragsrückerstattung:
Die Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen, wenn
- der Tarif im vorangegangenen Kalenderjahr auf eine Anwartschaftsversicherung umgestellt war.
- Sie bis zum 30. Juni des Folgejahrs mit der Zahlung des Beitrags für die versicherte Person, des verzugsbedingten Säumniszuschlags oder Beitreibungskosten im Rückstand sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Tarif Best70 ein ganzes Kalenderjahr keine Leistungen aus der Krankheitskosten-Versicherung in Anspruch nimmt, bekommt einen Teil des gezahlten Beitrags zurück. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr, sofern die Versicherung noch besteht und keine Beitragsrückstände offen sind. Bestimmte Vorsorgeleistungen sowie einzelne Ausnahmefälle beim Ende der Versicherung sind gesondert geregelt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung im Tarif Best70?
Sie erhalten jährlich 10 Prozent des Beitrags zurück, den Sie für die versicherte Person im vorangegangenen Kalenderjahr für diesen Tarif gezahlt haben. Der gesetzliche Beitragszuschlag und – bei vereinbarter garantierter Beitragsentlastung im Alter – der Zusatzbetrag dafür werden nicht berücksichtigt.
Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach dem 30. Juni des Folgejahrs.
Welche Voraussetzung gilt für die Leistungsfreiheit?
Voraussetzung ist, dass wir für die versicherte Person aus der Krankheitskosten-Versicherung für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr keine Leistungen erbracht haben. Ausgenommen sind Leistungen, die Sie über „MeinVorsorgeprogramm“ in Anspruch genommen haben.
In welchen Fällen ist die Beitragsrückerstattung ausgeschlossen?
Sie ist ausgeschlossen, wenn der Tarif im vorangegangenen Kalenderjahr auf eine Anwartschaftsversicherung umgestellt war oder wenn Sie bis zum 30. Juni des Folgejahrs mit der Zahlung des Beitrags für die versicherte Person, des verzugsbedingten Säumniszuschlags oder von Beitreibungskosten im Rückstand sind.
Muss die Versicherung noch bestehen, um die Rückerstattung zu erhalten?
Für die versicherte Person muss am 30. Juni des Folgejahrs noch eine Krankheitskosten-Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz) bestehen. Wir zahlen jedoch auch, wenn diese zwischen dem 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahrs und dem 30. Juni des Folgejahrs endet, weil die versicherte Person stirbt oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024