Die Allianz sichert in ihrer privaten Krankenversicherung mit dem Tarif Best70 auch Kinder ab: Neugeborene ohne Risikozuschläge und Wartezeiten sowie Adoptivkinder bis 18 Jahre. Erfahren Sie, welche Fristen und Voraussetzungen für die Nachversicherung gelten und wie weit der Versicherungsschutz reicht.
Neugeborene
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert. Wenn wir diesen Vertrag schon vor dem Versicherungsbeginn geschlossen hatten, rechnen die 3 Monate bereits ab Vertragsschluss.
- Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach seiner Geburt bei uns an.
Adoptivkinder
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz.
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung.
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 Monate bei uns versichert.
- Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Adoption bei uns an.
Umfang des Versicherungsschutzes
Bei der Nachversicherung nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 darf der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versichert ist.
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insgesamt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
Für Neugeborene gilt außerdem: Das Kind kann auch in einem leistungsstärkeren Tarif mit der Bezeichnung MeinGesundheitsschutz Best versichert werden. Das gilt jedoch nicht, wenn für den Tarif des Kindes Annahmevergünstigungen gelten (etwa bei Gruppenversicherungsverträgen).
Was bedeutet das konkret?
Kinder lassen sich im Tarif Best70 unter bestimmten Bedingungen mit absichern. Neugeborene kommen ohne Gesundheitsprüfung, Zuschläge oder Wartezeiten in den Schutz, sofern ein Elternteil bereits eine gewisse Zeit versichert ist und die Anmeldung rechtzeitig erfolgt. Auch adoptierte Kinder unter 18 Jahren können nachversichert werden, hier ist jedoch ein Risikozuschlag möglich. Der Umfang des Kinderschutzes orientiert sich grundsätzlich am Vertrag des versicherten Elternteils.
Häufige Fragen
Muss ich für mein Neugeborenes eine Gesundheitsprüfung machen?
Nein. Neugeborene werden ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten versichert. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten sind dann ebenfalls abgesichert, wenn die beiden Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis wann muss ich mein Kind nach der Geburt anmelden?
Sie müssen das Kind innerhalb von 2 Monaten nach seiner Geburt bei uns anmelden. Zusätzlich muss ein Elternteil am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert sein.
Können auch Adoptivkinder versichert werden?
Ja. Adoptivkinder, die bei der Adoption noch keine 18 Jahre alt sind, versichern wir ohne Leistungsausschlüsse und Wartezeiten. Für ein erhöhtes Risiko kann ein Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangt werden.
Wie hoch darf der Versicherungsschutz meines Kindes sein?
Bei der Nachversicherung darf der Schutz des Kindes nicht höher oder umfassender sein als für den versicherten Elternteil. Sind beide Eltern bei uns versichert, gilt der insgesamt leistungsstärkere Versicherungsschutz als Grenze.
Kann ein Neugeborenes in einem stärkeren Tarif versichert werden?
Für Neugeborene ist zusätzlich eine Versicherung im leistungsstärkeren Tarif MeinGesundheitsschutz Best möglich. Das gilt jedoch nicht, wenn für den Tarif des Kindes Annahmevergünstigungen gelten, etwa bei Gruppenversicherungsverträgen.