Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten folgende Anforderungen an Nachweise, damit eine Leistungszahlung erfolgen kann:
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen von uns verlangen können.
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informationen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigentum, wenn wir sie erhalten.
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt:
(1) Name der behandelten Person.
(2) Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
(3) Art der Leistungen.
(4) Behandlungs- oder Kaufdaten oder Daten der Miete.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des anderen Kostenträgers.
Für das Krankenhaus-Tagegeld ist eine Bescheinigung mit mindestens diesem Inhalt erforderlich:
(1) Name der behandelten Person.
(2) Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
(3) Daten zu Aufnahme, Entlassung und - sofern der Fall - Tagen außerhalb des Krankenhauses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Leistungsnachweise / Private Krankenversicherung Best70
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