Für Leistungszahlungen im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz sind bestimmte Nachweise erforderlich – etwa Rechnungen mit festgelegten Mindestangaben oder eine Bescheinigung für das Krankenhaus-Tagegeld. Hier erfahren Sie, welche Informationen die Allianz benötigt und wann Zahlungen fällig werden.
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen von uns verlangen können.
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informationen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigentum, wenn wir sie erhalten.
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt:
- Name der behandelten Person.
- Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
- Art der Leistungen.
- Behandlungs- oder Kaufdaten oder Daten der Miete.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des anderen Kostenträgers.
Für das Krankenhaus-Tagegeld ist eine Bescheinigung mit mindestens diesem Inhalt erforderlich:
- Name der behandelten Person.
- Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
- Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall – Tagen außerhalb des Krankenhauses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Bevor eine Leistung ausgezahlt werden kann, müssen die passenden Unterlagen eingereicht werden. Bei Rechnungen und beim Krankenhaus-Tagegeld gibt es jeweils Mindestangaben, die enthalten sein sollten. Wurde eine Rechnung bereits bei einem anderen Kostenträger eingereicht, sind zusätzlich Angaben zu dessen Zahlung wichtig. Der Zeitpunkt der Fälligkeit richtet sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
Eine Rechnung muss mindestens den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge, die Art der Leistungen sowie die Behandlungs- oder Kaufdaten beziehungsweise die Daten der Miete enthalten. Auch unbezahlte Rechnungen werden akzeptiert.
Was ist beim Krankenhaus-Tagegeld nachzuweisen?
Erforderlich ist eine Bescheinigung, die mindestens den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge sowie Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall – Tagen außerhalb des Krankenhauses enthält.
Wann werden die Zahlungen fällig?
Die Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen verlangen können.
Was gilt, wenn ich die Rechnung schon woanders eingereicht habe?
Wenn Sie die Rechnung bereits bei einem anderen Kostenträger eingereicht haben, benötigen wir die Angaben über dessen Zahlung.
Was passiert mit den eingereichten Nachweisen?
Nachweise werden unser Eigentum, sobald wir sie erhalten.