Die Allianz übernimmt in der privaten Krankenversicherung die Kosten für Entwöhnungsmaßnahmen zu 100 Prozent – ambulant wie eine ambulante Behandlung, stationär bis zum Tagessatz nach § 111 SGB V. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie die Erstattung geregelt ist, erfahren Sie hier.
Unsere Zahlung – Leistungsumfang und besondere Voraussetzungen:
Entwöhnung – 100 Prozent der Kosten:
- Bei einer ambulanten Entwöhnung erstatten wir die Kosten wie für eine ambulante Behandlung.
- Bei einer stationären Entwöhnung erstatten wir die Kosten für allgemeine Krankenhaus-Leistungen bis zu dem Tagessatz nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch.
Hat das Krankenhaus einen Versorgungsvertrag nach dieser Vorschrift, übernehmen wir seinen Tagessatz. Anderenfalls nehmen wir den Satz für das Krankenhaus mit Versorgungsvertrag, das am nächsten zu Ihrem Wohnsitz liegt.
Der Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern geht unserer Erstattung vor. Wir zahlen den Rest, der danach verbleibt.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- (1) Die Behandlung soll Sie aus der Bindung an Suchtmittel lösen. Dazu gehören stoffgebundene Suchtmittel (etwa Drogen oder Alkohol) sowie stoffungebundene Suchtmittel (etwa Spielsucht). Sie sollen nicht nur von einer Nikotin-Sucht entwöhnt werden.
- (2) Die Entwöhnung erscheint hinreichend Erfolg versprechend.
- (3) Wir haben unsere Erstattung vorher schriftlich zugesagt. Wenn wir feststellen, dass wir leistungspflichtig sind, sagen wir zu.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Entwöhnungsbehandlung können die Kosten vollständig übernommen werden. Wird die Entwöhnung ambulant durchgeführt, gelten die Regeln wie bei einer normalen ambulanten Behandlung. Findet sie stationär statt, richtet sich die Erstattung nach dem Tagessatz des Krankenhauses gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist, dass die Behandlung vorab schriftlich zugesagt wurde und die Suchtentwöhnung Aussicht auf Erfolg hat. Reine Nikotin-Entwöhnungen sind davon ausgenommen.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einer Entwöhnung erstattet?
Die Kosten werden zu 100 Prozent erstattet. Bei ambulanter Entwöhnung wie für eine ambulante Behandlung, bei stationärer Entwöhnung bis zum Tagessatz nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch.
Welche Suchtformen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind stoffgebundene Suchtmittel (etwa Drogen oder Alkohol) sowie stoffungebundene Suchtmittel (etwa Spielsucht). Eine reine Entwöhnung von einer Nikotin-Sucht ist nicht umfasst.
Muss die Behandlung vorher genehmigt werden?
Ja. Die Erstattung muss vorher schriftlich zugesagt worden sein. Wenn festgestellt wird, dass eine Leistungspflicht besteht, erfolgt die Zusage.
Wie wird der Tagessatz bei stationärer Entwöhnung bestimmt?
Hat das Krankenhaus einen Versorgungsvertrag nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, wird sein Tagessatz übernommen. Anderenfalls gilt der Satz für das Krankenhaus mit Versorgungsvertrag, das am nächsten zum Wohnsitz liegt.
Was gilt, wenn andere Leistungsträger zuständig sind?
Der Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern geht der Erstattung vor. Gezahlt wird der Rest, der danach verbleibt.