Bei beschädigten versicherten Sachen erstattet die Allianz Wohngebäudeversicherung die erforderlichen Reparaturkosten, rechnet aber Restwerte an und gleicht eine trotz Reparatur verbleibende Wertminderung aus. Ob Neubauwert, Zeitwert oder gemeiner Wert gezahlt werden, hängt davon ab, ob Sie reparieren lassen, ob nur ein Schönheitsschaden vorliegt oder ob das Gebäude zum Abbruch bestimmt war.
Erstattung von Reparaturkosten
Wenn Ihr Gebäude oder sonstige versicherte Sachen beschädigt wurden, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten. Restwerte werden angerechnet.
Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre.
Darüber hinaus erstatten wir eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Bitte beachten Sie:
- Maximal entschädigen wir den Neubauwert (Ziffer 4.2.1) Ihres Gebäudes, wenn Sie die Reparatur tatsächlich im Sinne von Ziffer 4.8 durchführen.
- Wenn Sie hingegen die Reparatur nicht durchführen lassen, ersetzen wir maximal den Zeitwert (Ziffer 4.2.2).
Besonderheit bei bloßen Schönheitsschäden
Ein Schönheitsschaden liegt vor, wenn durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt wird und die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist. In diesem Fall ersetzen wir die Wertminderung.
Besonderheiten bei Beschädigung zum Abbruch bestimmter Gebäude
Bei Gebäuden, die bereits vor dem Schaden zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet waren, ist unsere Entschädigung begrenzt. Als dauerhaft entwertet gelten vor allem Gebäude, die nicht mehr für ihren Zweck verwendet werden können.
Beispiel: Ein Gebäude ist einsturzgefährdet. Es kann daher nicht mehr als Wohnhaus genutzt werden und ist damit dauerhaft entwertet.
Wir ersetzen in diesem Fall zwar ebenfalls die Reparaturkosten, jedoch höchstens den gemeinen Wert. Der gemeine Wert ist der Verkaufspreis, den Sie für das Gebäude ohne Grundstücksanteil vor dem Schaden hätten erzielen können.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr versichertes Gebäude beschädigt, übernimmt die Versicherung grundsätzlich die nötigen Reparaturkosten und gleicht auch eine trotz Reparatur bleibende Wertminderung aus. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie tatsächlich reparieren lassen, ob nur ein bloßer Schönheitsschaden vorliegt oder ob das Gebäude ohnehin schon zum Abbruch bestimmt beziehungsweise dauerhaft entwertet war. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was wird bei einer Beschädigung meines Gebäudes erstattet?
Erstattet werden die erforderlichen Reparaturkosten. Restwerte werden angerechnet. Zusätzlich wird eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung ersetzt.
Wie viel wird ersetzt, wenn ich die Reparatur nicht durchführen lasse?
Führen Sie die Reparatur tatsächlich im Sinne von Ziffer 4.8 durch, wird maximal der Neubauwert (Ziffer 4.2.1) entschädigt. Lassen Sie die Reparatur nicht durchführen, wird maximal der Zeitwert (Ziffer 4.2.2) ersetzt.
Was ist ein Schönheitsschaden?
Ein Schönheitsschaden liegt vor, wenn durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt wird und die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist. In diesem Fall wird die Wertminderung ersetzt.
Was gilt bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet sind?
Bei solchen Gebäuden ist die Entschädigung begrenzt. Es werden zwar ebenfalls die Reparaturkosten ersetzt, jedoch höchstens der gemeine Wert. Der gemeine Wert ist der Verkaufspreis, den Sie für das Gebäude ohne Grundstücksanteil vor dem Schaden hätten erzielen können.
Wann gilt ein Gebäude als dauerhaft entwertet?
Als dauerhaft entwertet gelten vor allem Gebäude, die nicht mehr für ihren Zweck verwendet werden können. Beispiel: Ein einsturzgefährdetes Gebäude, das nicht mehr als Wohnhaus genutzt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025