Für die Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regelungen zum zuständigen Gericht. Erfahren Sie, welche Gerichtsstände bei Schäden im Ausland oder einem Umzug in einen Staat außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz greifen.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Für die Frage, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Ergänzend ist geregelt, dass bei Auslandsschäden – sofern Sie bei Vertragsabschluss in Deutschland ansässig waren – nur ein deutsches Gericht angerufen werden kann. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Staaten außerhalb Europas, ist der Geschäftssitz des Versicherers maßgeblich für den Gerichtsstand.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, ergänzt um besondere Regelungen für Auslandsfälle und einen Wohnsitzwechsel.
Wo kann ich klagen, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Tritt ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland ein und hatten Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025