In der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz läuft der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Dauer und verlängert sich bei mindestens einem Jahr Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Wer zum Ablauf kündigen möchte, muss die Frist von drei Monaten und die Textform beachten.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst so lange, wie es im Versicherungsschein steht. Danach geht er von selbst um jeweils ein Jahr weiter, wenn niemand aktiv kündigt. Möchten Sie oder der Versicherer beenden, muss die Kündigung rechtzeitig – drei Monate vor dem Ablauf – und schriftlich nachvollziehbar bei der Gegenseite ankommen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch der Versicherer kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen. Läuft der Vertrag am 01.01.2021 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.