In der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz wird der Versicherungsschutz jährlich über den gleitenden Neuwertfaktor an die Baukostenentwicklung angepasst. Der Anpassungsfaktor ändert sich jeweils zum 1. Januar, basiert auf zwei amtlichen Indizes zu Baupreisen und Baulöhnen und beeinflusst damit auch die Höhe des Beitrags.
Anpassung an die Baukostenentwicklung:
Der Versicherungsschutz wird an die Baukostenentwicklung angepasst. Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Zeitpunkt der Anpassung:
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Grundlage der Anpassung:
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und
- der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2. Quartal des Vorjahres.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Gewichtung und Rundung:
Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindex zu 80 % und die des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt. Der Anpassungsfaktor wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit die Versicherungssumme mit den steigenden oder sinkenden Baukosten Schritt hält, wird der Schutz einmal im Jahr automatisch angepasst. Grundlage sind zwei amtliche Indizes zu Baupreisen und Baulöhnen, die unterschiedlich gewichtet in einen Anpassungsfaktor einfließen. Ändert sich dieser Faktor, ändert sich entsprechend auch der Beitrag.
Häufige Fragen
Wann wird der Anpassungsfaktor angepasst?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes liegen der Anpassung zugrunde?
Grundlage sind der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2. Quartal des Vorjahres. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie werden die beiden Indizes gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 % und die des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt.
Wirkt sich die Anpassung auf den Beitrag aus?
Ja. Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Auf wie viele Stellen wird der Anpassungsfaktor gerundet?
Der Anpassungsfaktor wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet.