Nach einem Schaden räumt die Wohngebäudeversicherung der Allianz beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht ein: Der Vertrag lässt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls beenden. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, warum die Textform nötig ist und wann die Kündigung wirksam wird – je nachdem, ob Sie oder der Versicherer kündigt.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Wichtig ist dabei die Frist: Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen ankommen, und zwar in Textform, etwa per Brief oder E-Mail. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Wenn der Versicherer kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.