In der Wohngebäudeversicherung Basis der Allianz gelten schon vor einem Schadenfall klare Sicherheitsvorschriften: Sie müssen versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, nicht genutzte Gebäude kontrollieren sowie wasserführende Leitungen absperren und in der kalten Jahreszeit ausreichend heizen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und Leistungsfreiheit.
Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, die Sie beachten müssen:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall
Welche Sicherheitsvorschriften müssen Sie beachten?
- Versicherte Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sollen Sie Ihr Gebäude in gutem Zustand halten und regelmäßig prüfen – vor allem dort, wo Wasser fließt oder Schäden entstehen können. Leerstehende Bereiche müssen kontrolliert und wasserführende Leitungen abgesperrt und entleert werden. In der kalten Jahreszeit ist ausreichend zu heizen; ist das nicht möglich, sind die Leitungen zu entleeren. Halten Sie diese Vorschriften nicht ein, kann das für Sie Nachteile beim Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich vor dem Versicherungsfall beachten?
Versicherte Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen, sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile?
Sie sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.