Mit der Allianz Wohngebäudeversicherung im Tarif Basis lässt sich nach einem Schaden ein Sachverständigenverfahren zur Feststellung der Schadenhöhe vereinbaren – auf Wunsch auch auf weitere Feststellungen ausgedehnt. Wie sich die Kosten je nach festgestellter Schadenhöhe auf beide Parteien verteilen, lesen Sie hier.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Kostentragung nach festgestellter Schadenhöhe:
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
- Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
- Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie und die Allianz sich über die Schadenhöhe nicht einig, können Sie gemeinsam vereinbaren, dass Sachverständige den Schaden feststellen. Auf Wunsch lässt sich dieses Verfahren auch auf weitere Fragen zum Versicherungsfall ausweiten. Wer welche Kosten trägt, hängt davon ab, wie hoch der festgestellte Schaden ausfällt: Bei kleineren Schäden trägt jede Seite ihre eigenen Kosten und teilt sich den Obmann, bei größeren Schäden übernimmt die Allianz einen Großteil der Kosten.
Häufige Fragen
Wann kann ein Sachverständigenverfahren vereinbart werden?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auf weitere Feststellungen ausgedehnt werden?
Ja. Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Bis 25.000 Euro trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro?
Über 25.000 Euro übernehmen wir außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann. 10 % dieser Kosten sind von Ihnen zu entrichten.
Wonach richtet sich die Kostentragung?
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.