Die Wohngebäudeversicherung Basis der Allianz kann Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck abdecken. Welche dieser Gefahren tatsächlich versichert sind, richtet sich allein nach Ihrer Vereinbarung und steht in Ihrem Versicherungsschein.
In Ihrer Wohngebäudeversicherung können Sie die nachfolgend genannten Gefahren versichern. Die Wohngebäudeversicherung bezahlt, wenn versicherte Sachen durch eine versicherte Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
Bitte beachten Sie: Versichert sind nur diejenigen Gefahren, für die Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Gegen welche Gefahren Sie sich versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Wenn auch eine nicht versicherte Gefahr ursächlich ist: Wir ersetzen Ihren Schaden, soweit eine von Ihnen versicherte Gefahr den Schaden verursacht hat. Soweit der eingetretene Schaden auf die nicht versicherte Gefahr zurückzuführen ist, leisten wir für diesen Anteil nicht.
Beispiel: Sie haben Brand versichert, nicht jedoch Leitungswasser. Ein Leitungswasserschaden im Badezimmer beschädigt das Haus und verursacht einen Kurzschluss. Der daraus entstehende Brand beschädigt weitere Teile des Hauses. Sie erhalten den Brandschaden ersetzt, nicht jedoch den Leitungswasserschaden.
Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung infolge Gewitter
- Brand: Brand ist ein Feuer. Beispiel: Ihr Haus wird durch einen Brand beschädigt. Versichert sind auch Feuernutzwärmeschäden. Dies sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen. Beispiel: Im Kamin entzünden sich Rußablagerungen und der Kamin wird beschädigt.
- Explosion, Implosion und Verpuffung: Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. Beispiel: Ausströmendes Gas entzündet sich und explodiert. Implosion ist der plötzliche Zusammenfall eines Hohlkörpers durch Unterdruck.
- Sengschäden: Örtlich begrenzter Schaden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- und Schmorschaden). Beispiel: Eine Silvesterrakete verursacht an der Dämmung einen Sengschaden.
- Rauch- und Rußschäden: Rauch und Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig in Ihrem Gebäude austritt. Beispiel: Rauch tritt aus der Heizungsanlage aus, weil diese defekt ist.
- Blitzschlag: Unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen. Beispiel: Ein einschlagender Blitz zerstört einen Teil Ihres Daches.
- Kurzschluss und Überspannung bei Gewitter: Infolge eines Gewitters auftretende Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen. Beispiel: An der Satellitenanlage Ihres Hauses tritt bei einem Gewitter ein Überspannungsschaden auf.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Leitungswasserschäden
Wasserschaden (Leitungswasser): Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist, aus:
- Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Schläuchen und Einrichtungen. Beispiel: Wasser- und Heizungsrohre, Zisterne, Waschmaschinenschlauch, Warmwasserspeicher, überlaufende Badewanne, undichte Fugen in der Dusche
- innenliegenden Regenfallrohren
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Aquarien, Wasserbetten und mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen. Beispiel: Zimmerbrunnen
Versichert sind auch:
- Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserdampf
Ausgenommen davon sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Rohrbruch- und Frostschäden
Rohre im Gebäude: Bruch- und Frostschäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen Rohren (auch flexible Rohre). Dies gilt nicht für Schäden an Rohren, die Bauteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Beispiel: Aufgrund eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes platzt ein Rohr im Haus.
Sanitäre Einrichtungen, Heizungen, Anlagen im Gebäude: Frostschäden im Gebäude an:
- Sanitären Einrichtungen sowie deren Anschlussschläuchen. Beispiel: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen
- Heizungs- oder Klimaanlagen. Beispiel: Heizkörper, Boiler
- Lösch- oder Berieselungsanlagen
- Regenwassernutzungsanlagen
Rohre außerhalb des Gebäudes: Bruch- und Frostschäden an folgenden Rohren außerhalb und unterhalb des Gebäudes:
- Zuleitungsrohre der Wasserversorgung
- Rohre der Heizungs- und Klimaanlagen
- Rohre der Gasversorgung
Voraussetzung ist:
- Die Rohre dienen der Ver- oder Entsorgung versicherter Gebäude und Anlagen oder
- Sie sind für diese in sonstiger Weise verantwortlich.
Rohre, die sich außerhalb Ihres Grundstücks befinden, sind nicht versichert, wenn ein anderer für diese verantwortlich ist. Beispiel: Rohre der Gemeinde sind nicht versichert. Bei undichten Dichtungen und fehlenden Rohrverbindungen liegt kein Rohrbruch vor.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Sturm und Hagel
Sturm: Wir gehen von Sturm aus, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Der Wetterdienst stellt mindestens Windstärke 7 (ab 50 km/h) am Versicherungsort fest.
- Sie können nachweisen, dass in Ihrer Nachbarschaft durch Sturm Schäden an intakten Gebäuden oder Bäumen aufgetreten sind.
- Sie können nachweisen, dass wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
- durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen
- dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft
Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
Hagel: Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern. Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
- durch unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen
- dadurch, dass Sturm oder Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen werfen
Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Tipp: Manchmal können Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturgefahren vermieden oder verringert werden. Was Sie tun können und welche Vorteile dies bringen kann, erfahren Sie auf www.allianz.de.
Extremwetterschutz (weitere Naturgefahren/Elementargefahren)
Über die oben genannten Gefahren hinaus sind auch folgende Fälle versichert:
- Überschwemmung: Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens durch folgende Ereignisse:
- Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
- Witterungsniederschläge
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von Binnengewässern
- Rückstau: Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch folgende Ereignisse aus den Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt:
- Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
- Witterungsniederschläge
- Erdbeben: Naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Beispiel: Nach einem Erdbeben zeigen sich an Ihrem Haus Risse in der Fassade.
- Erdfall: Naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Beispiel: Unter Ihrem Haus senkt sich plötzlich die Erde und Ihr Haus wird beschädigt.
- Erdrutsch: Naturbedingtes Abgleiten oder Abrutschen von Gestein oder Erde. Beispiel: Hinter Ihrem Haus rutscht plötzlich eine Böschung ab und Geröll beschädigt Ihr Haus.
- Schneedruck: Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Beispiel: Das Vordach stürzt aufgrund des Schneedrucks zusammen. Versichert sind auch Schäden durch in Bewegung geratene und von Dächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen (Dachlawinen).
- Lawinen: Schnee- oder Eismassen, die an einem Berghang niedergehen.
- Vulkanausbruch: Plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste. Diese ist verbunden mit Lavaergüssen, Ascheeruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Tipp: Manchmal können Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturgefahren vermieden oder verringert werden. Was Sie tun können und welche Vorteile dies bringen kann, erfahren Sie auf www.allianz.de.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn versicherte Teile Ihres Hauses durch eine der vereinbarten Gefahren beschädigt oder zerstört werden. Neben klassischen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel lassen sich weitere Naturgefahren einschließen. Entscheidend ist immer, welche Gefahren Sie tatsächlich vereinbart haben – das steht in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in meiner Wohngebäudeversicherung versichert?
Versichert sind nur diejenigen Gefahren, für die Sie Versicherungsschutz vereinbart haben. Gegen welche Gefahren Sie sich versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Was gilt, wenn auch eine nicht versicherte Gefahr am Schaden beteiligt ist?
Der Schaden wird ersetzt, soweit eine versicherte Gefahr ihn verursacht hat. Für den Anteil, der auf eine nicht versicherte Gefahr zurückzuführen ist, wird nicht geleistet.
Ab wann liegt ein versicherter Sturm vor?
Von Sturm wird ausgegangen, wenn der Wetterdienst mindestens Windstärke 7 (ab 50 km/h) am Versicherungsort feststellt oder wenn nachgewiesen werden kann, dass in der Nachbarschaft Sturmschäden an intakten Gebäuden oder Bäumen aufgetreten sind bzw. der Schaden am einwandfreien Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben abgedeckt?
Über Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel hinaus sind im Extremwetterschutz weitere Naturgefahren versichert, etwa Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Bei Überschwemmungen ist die Wartezeit nach Ziffer 2.4.2 zu beachten.
Sind Rohre außerhalb des Gebäudes versichert?
Bruch- und Frostschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie Rohren der Heizungs-, Klima- und Gasversorgung außerhalb und unterhalb des Gebäudes sind versichert, sofern die Rohre der Ver- oder Entsorgung versicherter Gebäude dienen oder Sie dafür verantwortlich sind. Rohre außerhalb des Grundstücks, für die ein anderer verantwortlich ist, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025