In der Wohngebäudeversicherung Basis der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich gezahlt wurde. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält sie nicht ersetzt – das gilt ebenso bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
Erstattung der Mehrwertsteuer:
- Wir ersetzen die Mehrwertsteuer nur dann, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
- Dies gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann übernommen, wenn sie im Schadenfall wirklich angefallen und bezahlt worden ist. Können Sie die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, entfällt die Erstattung durch den Versicherer. Dieselbe Regel gilt auch, wenn versicherte Kosten oder ein Mietausfall berechnet werden.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann ersetzt, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
Was gilt, wenn ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin?
Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Gilt die Regelung auch für versicherte Kosten und Mietausfall?
Ja, dies gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.