In der Allianz Wohngebäudeversicherung im Tarif Smart entfällt die Leistungspflicht, wenn Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind – und zwar bereits beim bloßen Versuch. Erfahren Sie, warum ehrliche und vollständige Angaben im Schadenfall entscheidend sind.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Schadenfall bewusst falsche Angaben machen, um eine höhere oder unberechtigte Entschädigung zu erhalten, verliert der Versicherer seine Leistungspflicht. Bereits der Versuch einer solchen Täuschung reicht aus, damit keine Zahlung erfolgt. Ehrliche und vollständige Angaben im Schadenfall sind daher entscheidend.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Versicherungsfall?
Täuschen Sie den Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch für den bloßen Versuch einer Täuschung?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Auf welche Tatsachen bezieht sich die Regelung?
Auf Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
Für welchen Tarif gilt diese Bestimmung?
Die Bestimmung gilt im Tarif Smart der Wohngebäudeversicherung der Allianz.