Wie die Allianz in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Basis die Entschädigung bei Kosten berechnet, hängt von nachweislich angefallenen versicherten Kosten, den vereinbarten Entschädigungsgrenzen und den geltenden Anrechnungsregelungen ab. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Kostenerstattung gelten.
Im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen zur Berechnung der Entschädigung bei Kosten:
- Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 ersetzen wir, wenn sie nachweislich angefallen sind.
- Dabei berücksichtigen wir die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
- Die Anrechnungsregelungen in Ziffer 4.6 gelten hier entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Kosten, die im Rahmen der Versicherung abgedeckt sind, werden dann erstattet, wenn Sie belegen können, dass sie tatsächlich entstanden sind. Wie viel erstattet wird, richtet sich nach den vereinbarten Obergrenzen. Zusätzlich kommen die festgelegten Anrechnungsregelungen zum Tragen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann werden versicherte Kosten erstattet?
Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.
Werden Kosten in unbegrenzter Höhe ersetzt?
Nein. Bei der Berechnung werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Welche Anrechnungsregelungen gelten bei der Kostenerstattung?
Für die Entschädigung bei Kosten gelten die Anrechnungsregelungen aus Ziffer 4.6 entsprechend.
Muss ich die angefallenen Kosten nachweisen?
Ja. Die versicherten Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.