Werden versicherte Sachen im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz zerstört oder kommen abhanden, ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Restwerte, etwa bei ausgebauten Rohren, werden angerechnet – und auch dann gilt der Wiederbeschaffungspreis, wenn eine Reparatur teurer wäre als eine Neubeschaffung.
Wenn andere versicherte Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, ersetzen wir den Wiederbeschaffungspreis.
Gleiches gilt, wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis übersteigen.
Was ist der Wiederbeschaffungspreis?
- Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
- Restwerte werden angerechnet. Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sind versicherte Sachen kaputt oder verschwunden, bekommen Sie den Preis erstattet, den ein neuwertiger Ersatz gleicher Art und Güte kostet. Das gilt auch dann, wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, aber teurer käme als eine Neubeschaffung. Falls noch ein Restwert vorhanden ist, wird dieser vom Ersatzbetrag abgezogen.
Häufige Fragen
Was wird ersetzt, wenn versicherte Sachen zerstört werden oder abhandenkommen?
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis, also der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Was gilt, wenn eine Reparatur möglich wäre?
Wäre eine Reparatur zwar möglich, übersteigen die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis, wird ebenfalls der Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
Werden Restwerte berücksichtigt?
Ja, Restwerte werden angerechnet. Ein Beispiel ist der Restwert ausgebauter Rohre.
Was bedeutet Wiederbeschaffungspreis?
Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.