Verletzen Versicherte im Tarif Smart der Wohngebäudeversicherung der Allianz ihre vertraglichen Pflichten, kann das die Leistung kosten: Bei Vorsatz entfällt die Zahlung, bei grober Fahrlässigkeit droht eine Kürzung, und dem Versicherer steht ein fristloses Kündigungsrecht zu. Wer den fehlenden Zusammenhang zum Schaden nachweist, behält seinen Anspruch.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten aus dem Vertrag. Halten Sie sich nicht daran, kann das Auswirkungen auf die Leistung haben: Bei bewusster Verletzung kann die Zahlung ganz entfallen, bei grober Fahrlässigkeit kann sie je nach Schwere gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Ihr Verhalten weder den Schaden verursacht noch die Höhe der Leistung beeinflusst hat, bleibt der Anspruch bestehen. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen fristlos gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.
Welche Folgen hat grobe Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Das kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird nicht gekürzt.
Kann ich trotz Pflichtverletzung eine Leistung erhalten?
Ja. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Darf der Versicherer den Vertrag kündigen?
Verletzen Sie eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, kann der Vertrag zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten fristlos gekündigt werden. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung möglich.
Wann ist eine Kündigung ausgeschlossen?
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.