Nach einem Schaden räumt die Allianz in der Wohngebäudeversicherung Smart beiden Vertragsparteien ein besonderes Kündigungsrecht ein. Erfahren Sie, welche Frist gilt, warum die Textform nötig ist und ab wann eine Kündigung durch Sie oder durch die Versicherung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
- Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
- Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dürfen sowohl Sie als auch die Versicherung den Vertrag beenden. Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen – etwa per E-Mail oder Brief – und innerhalb der genannten Frist beim jeweils anderen ankommen. Je nachdem, wer kündigt, gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen die Kündigung greift.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Ab wann wird eine Kündigung durch die Versicherung wirksam?
Wenn die Versicherung kündigt, wird ihre Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.