Die Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz zahlt, wenn versicherte Sachen unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Zusätzlich wird der Ertragsausfall betriebsfertiger Anlagen zur Stromgewinnung wie Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen bis zu 12 Monate ersetzt.
Was gilt als Versicherungsfall?
Ihre Wohngebäudeversicherung bezahlt, wenn versicherte Sachen unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ertragsausfall für Anlagen zur Stromgewinnung:
Wir ersetzen einen entstehenden Ertragsausfall, wenn die Stromgewinnung durch eine haustechnische Anlage durch einen versicherten Sachschaden unterbrochen wird.
Versichert sind folgende betriebsfertige haustechnische Anlagen:
- Photovoltaikanlagen
- Solarthermieanlagen
- Geothermie- und andere Wärmepumpenanlagen
Betriebsfertig ist die Anlage, sobald ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
Der Ertragsausfall ist der durch Produktionsausfall unmittelbar entstandene finanzielle Verlust durch entgangene Erlöse aus Stromeinspeisung und/oder Mehrkosten für Fremdstrombezug.
Den Ertragsausfall ersetzen wir bis zu 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn versicherte Sachen unerwartet Schaden nehmen, zerstört werden oder verloren gehen. Fällt zusätzlich eine haustechnische Anlage zur Stromgewinnung durch einen versicherten Sachschaden aus, wird auch der dadurch entstehende finanzielle Verlust ausgeglichen – also entgangene Einnahmen aus der Stromeinspeisung oder zusätzliche Kosten für zugekauften Strom.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Welche Anlagen zur Stromgewinnung sind beim Ertragsausfall versichert?
Versichert sind betriebsfertige Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen sowie Geothermie- und andere Wärmepumpenanlagen.
Was zählt beim Ertragsausfall als finanzieller Verlust?
Als Ertragsausfall gilt der durch Produktionsausfall unmittelbar entstandene finanzielle Verlust durch entgangene Erlöse aus Stromeinspeisung und/oder Mehrkosten für Fremdstrombezug.
Wie lange wird der Ertragsausfall ersetzt?
Der Ertragsausfall wird bis zu 12 Monate ersetzt.
Wann gilt eine Anlage als betriebsfertig?
Betriebsfertig ist die Anlage, sobald ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden oder zumindest zur Arbeitsaufnahme bereit sein.