In der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz gelten vor dem Versicherungsfall klare Sicherheitsvorschriften: Sie müssen versicherte Sachen wie wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Teile instand halten, ungenutzte Gebäude kontrollieren und im Winter ausreichend beheizen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung und den Verlust des Versicherungsschutzes.
Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, die Sie beachten müssen:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall – was müssen Sie genau beachten?
Welche Sicherheitsvorschriften müssen Sie beachten?
- Versicherte Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sollen Sie Ihr Gebäude in gutem Zustand halten und typische Schadenquellen im Blick behalten. Dazu gehört, wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Teile zu pflegen, ungenutzte Gebäude regelmäßig zu kontrollieren und im Winter für ausreichende Beheizung zu sorgen oder – wenn das nicht geht – das Wasser abzulassen. Halten Sie diese Vorschriften nicht ein, kann das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich vor dem Versicherungsfall beachten?
Sie müssen versicherte Sachen – insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen – stets in ordnungsgemäßem Zustand halten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen. Nicht genutzte Gebäude sind genügend häufig zu kontrollieren, ihre wasserführenden Anlagen abzusperren und entleert zu halten. In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude ausreichend zu beheizen.
Was gilt in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen hat die Verletzung einer Sicherheitsvorschrift?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.