Bei der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Wird dieser fällige Beitrag nicht pünktlich entrichtet, kann die Allianz nach § 37 VVG vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Wohngebäudeversicherung setzt zum vereinbarten Datum ein – vorausgesetzt, Sie überweisen den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag pünktlich. Zahlen Sie diesen ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer im Rahmen der gesetzlichen Regelung vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Die rechtzeitige Zahlung ist somit entscheidend dafür, dass der Versicherungsschutz tatsächlich wirksam wird.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Maßgeblich ist § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Welcher Beitrag ist für den Beginn des Schutzes entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.