Bei der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen: direkt beim Unternehmen oder Ihrer Vermittlerin bzw. Ihrem Vermittler, beim Ombudsmann für Versicherungen, bei der Aufsichtsbehörde BaFin sowie über den Rechtsweg. Hier finden Sie alle Ansprechpartner, Kontaktdaten und Voraussetzungen im Überblick.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin:
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Vermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen:
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Angelegenheit rund um Ihre Wohngebäudeversicherung unzufrieden sind, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Der einfachste Weg führt direkt zum Versicherer oder zu Ihrer Vermittlerin bzw. Ihrem Vermittler. Zusätzlich können Sie eine unabhängige Schlichtungsstelle – den Ombudsmann für Versicherungen – einschalten oder sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt in jedem Fall bestehen.
Häufige Fragen
Wo kann ich mich zuerst beschweren?
Sie können sich direkt an den Versicherer oder an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Vermittlerin wenden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Bis zu welchem Beschwerdewert ist der Ombudsmann zuständig?
Das Verfahren beim Ombudsmann kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden und der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Vermittler oder Berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die BaFin wenden?
Ja. Als Versicherungsunternehmen unterliegt die Allianz der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Kann ich trotz Beschwerde vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.