Wer die Allianz in der Wohngebäudeversicherung Komfort nach einem Versicherungsfall arglistig über Tatsachen täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, verliert den Leistungsanspruch – bereits der bloße Versuch einer solchen Täuschung führt zum Wegfall der Leistung.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Was bedeutet das konkret?
Werden dem Versicherer nach einem Schaden bewusst falsche Angaben zu wichtigen Punkten der Entschädigung gemacht, entfällt die Leistung. Das gilt auch dann, wenn die Täuschung nur versucht wurde. Ehrliche und vollständige Angaben sind daher entscheidend.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung nach einem Versicherungsfall?
Wenn Sie den Versicherer arglistig über Tatsachen täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch für einen Täuschungsversuch?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Auf welche Angaben bezieht sich die Regelung?
Auf Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind – und zwar nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Für welchen Tarif gilt diese Bestimmung?
Für den Tarif Komfort der Wohngebäudeversicherung der Allianz.